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2G im Handel: So shoppt ihr sicher in der Münchner Innenstadt

Was kompliziert klingt, ist im Grunde ganz einfach. Damit ihr sicher und entspannt in unserer schönen Münchner Innenstadt einkaufen könnt, haben wir auf einem Blick alle Facts für euch zusammengefasst:

 

Für wen gilt was?

Ab Mittwoch, 08.12.2021, gilt in ganz Bayern die 2G-Regelung für den Handel. Es dürfen also nur nachweislich Geimpfte oder Genesene die jeweiligen Geschäfte betreten. 

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 15 können OP-Maske tragen.

Also für die Meisten von euch gilt ganz einfach:

Impf- bzw. Genesen-Zertifikat und FFP2-Maske mitnehmen – und schon kann das Weihnachts-Shopping starten.

 

Diese Geschäfte sind von der 2G-Regel ausgenommen:

1. Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung

⇾  Supermärkte, Lebensmittel-Discounter, Bäckereien, Metzgereien, Konditoreien, Wochen- und Bauernmärkte (einschließlich typisches weihnachtliches Sortiment wie Tannengrün und Adventskränze), soweit es sich dabei nicht um Jahresmärkte handelt, Hofläden, Dorfläden, Lebensmittelspezialgeschäfte (zum Bsp.: Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte), rollende Supermärkte (zum Bsp.: In einem Lastwagen), Saisonverkaufshütten (für den Verkauf von Lebensmitteln), Diabetes-Fachgeschäfte

2. Getränkemärkte

⇾ Spirituosengeschäfte, Weinhandel

3. Reformhäuser 

4. Babyfachmärkte

5. Schuhgeschäfte

6. Apotheken

7. Sanitätshäuser

⇾ Orthopädie-Schuh-Techniker, Orthopädietechniker, soweit diese mit Ladengeschäften für Handelsangebote betroffen sind

8. Drogerien

⇾ Parfümerien

9. Optiker

10. Hörakustiker

11. Tankstellen

⇾ Inklusive Autowaschanlagen

12. Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren

⇾ Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Schreibwarenverkauf, Tabakläden, E-Zigarettenläden

13. Filialen des Brief- und Versandhandels

14. Buchhandlungen

15. Blumenfachgeschäfte

16. Tierbedarfsmärkte

17. Futtermittelmärkte

18. Werkstätten aller Art

 

Keine 2G-Regelung:

Die 2G-Regel findet bei Click-Collect-Angeboten bei Warenabholung durch die Kunden außerhalb von geschlossenen Räumen keine Anwendung.

 

Mischbetriebe:

(verschiedene Einzelhandelsbranchen wie etwa Lebensmittel mit Non-Food-Sortimenten) Hier gibt es entweder  eine räumliche Trennung in "nicht-2G-Bereich" und "2G-Bereich" oder im gesamten Bereich gilt die 2G-Regel.

 

So wird kontrolliert:

Ladengeschäfte, die der 2G-Regel unterliegen, haben hierauf an ihrer Eingangstür oder ansonsten unmittelbar an oder vor dem Eingangsbereich die Kunden deutlich mittels Aushang hinzuweisen. Der Hinweis muss auch umfassen, dass eintretende Kunden einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus bei sich tragen müssen und eine Kontrolle erfolgt. Die Status-Kontrolle der Kunden kann auch im Geschäft erfolgen. Kunden ohne Impf- oder Genesenennachweis dürfen das Geschäft nicht betreten bzw. müssen aus dem Geschäft verwiesen werden.

 

Das gilt für Angestellte:

Für Angestellte gilt wie an allen anderen Arbeitsplätzen die 3G-Regelung.

07.12.2021

 

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