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Ab Morgen: 3G-Pflicht in Münchner Verkehrsmitteln

Ab Morgen gilt die 3G-Regel in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Das heißt ab Mittwoch, dem 24.11., dürfen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete in den Öffentlichen fahren.

Fahrgäste, müssen einen der folgenden drei Nachweise mitführen:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens
    14 Tage zurückliegen)

  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)

  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test)

Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen.

Das Sicherheits- und Kontrollpersonal wird stichprobenartig die Nachweise kontrollieren. Im Fernverkehr sind Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. 

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?

Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.

Darf man ohne 3G-Nachweis noch jemanden vom Bahnsteig abholen?

Der 3G-Nachweis ist nur für die Fahrt in den Zügen und Bussen erforderlich.

Kann man aufgrund der neuen Regelungen sein Ticket stornieren?

Stornierungen sind selbstverständlich im Rahmen der tariflichen Regelungen für viele Tickets möglich. Darüber hinaus gehende Kulanzen sind aktuell nicht vorgesehen.

Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig.

23.11.2021

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