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Ab sofort: Maskenpflicht in der Innenstadt von 9 bis 21 Uhr

Die zeitliche Geltungsdauer der Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt wurde angepasst. Ab heute, 10. März, gilt die Maskenpflicht auf den festgelegten Begegnungsflächen der Münchner Innenstadt täglich in der Zeit von 9 bis 21 Uhr.

Das dortige Alkoholkonsumverbot gilt unverändert ganztägig von 0 bis 24 UhDas müssten dann diese Bereiche sein.

In diesen Bereichen gilt ab sofort eine generelle Maskenpflicht von 9 bis 21 Uhr: 

  • Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz 

  • Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt

  • Rindermarkt

  • Viktualienmarkt

  • Dienerstraße

  • Schrammerstraße 

  • Landschaftstraße

  •  im Tal

  • Schützenstraße

Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen. Bisher war die Maskenpflicht ganztägig.

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