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Seen- und Schlösserverwaltung verbietet Martins-Umzug im E-Garten
Es ist nicht nur eine schöne Tradition, die Botschaft von St. Martin ist gerade in unserer Zeit vielleicht wichtiger denn je: Teilen und anderen, die nicht so viel haben, etwas abgeben. Deshalb möchte Morningman Mike einen großen St. Martins-Umzug bei uns in München organisieren. Mit allem was dazu gehört: Einem Pferd, St. Martin, Bettler, einem Feuer usw.
Die erste Idee den Martins-Umzug im englischen Garten rund um den chinesischen Turm zu machen, ist von der zuständigen Verwaltung abgesagt worden. Laut den Verantwortlichen fehlt es dem Martins-Umzug an „Gemeingebrauch“ und man will den “Landschafts- und Denkmalschutz“ gewährleisten. Ein Interview haben die Verantwortlichen übrigens auf Anfrage abgelehnt und lediglich den schriftlichen Bescheid zukommen lassen.
Darüber kann sich jeder selbst seine Meinung bilden. Wir finden es allerdings enttäuschend, dass es in dieser Stadt scheinbar nicht möglich ist einen friedlichen Martins-Umzug zu machen – an dem Erwachsene und Kinder teilnehmen können... übrigens egal welcher Religion sie angehören.
Aber Morningman Mike gibt nicht auf! Er wird weiter versuchen, dass sich München am Sonntag um 17 Uhr zum größten Martinsumzug der Stadt versammeln kann – denn #WirsindLaterne!
Englischer Garten München;
Geplanter „Martinsumzug“ von RADIO GONG am Chinesischen Turm am Sonntag, den 11.11.2018
Zu Ihrer Antrags-Mail vom 30.10.2018, von uns zur Entscheidung weitergeleitet an die vorgesetzte Dienststelle (SV-Hauptverwaltung, kurz „SV-HV“ genannt) am 31.10.2018
Die Rückmeldung der SV-HV zu Ihrer o.a. Anfrage erfolgte am 2.11.2018 außerhalb unserer regulären Bürozeit. Daher kann ich Ihnen den Inhalt dieser eMail und unsere Entscheidung erst heute mitteilen, und zwar wie folgt:
1.)
Martinsumzüge von (katholischen) Pfarrverbänden, Kindergärten und (Grund-)Schulen wurden von uns als grundbesitzverwaltender Dienststelle des Freistaats Bayern gelegentlich genehmigt, da es sich hierbei um die Ausübung einer Tradition handelt. Ab heuer werden sie von uns als „Gemeingebrauch“ eingestuft und im Einzelfall in dieser Größenordnung nur noch geduldet.
2.)
Der Englische Garten ist seit 1964 als „Landschaftsschutzgebiet“ nach dem Naturschutzgesetz geschützt und steht seit 1980 als „Klassisches Denkmal der Gartenkunst“ auch unter dem besonderen Schutz des Bayer. Denkmalschutzgesetzes. Alle Nutzungsanfragen sind daher unter besonderer Berücksichtigung dieses doppelten gesetzlichen Schutzes zu betrachten.
3.)
Bei dem von RADIO GONG im Pachtbereich Chinesischer Turm am kommenden Sonntag geplanten Event fehlen sowohl diese Traditionsverbundenheit als auch das Attribut „Gemeingebrauch“. Vielmehr würde es sich dort um eine weitere Großveranstaltung handeln, die aus Gründen von Landschafts- und Denkmalschutz daher mehr als kritisch gesehen wird, denn das Kontingent an Großveranstaltungen ist in diesem Bereich bereits ausgeschöpft. Ferner gibt es seit 01.06.2018 für den Südteil des Englischen Gartens eine neue „Anlagenverordnung“, in der man aus verschiedenen Verbots-Ziffern ebenfalls eine Nicht-Genehmigung ableiten muss.
4.)
Aus den genannten Gründen kann dieser „Martinsumzug“ von RADIO GONG am Chinesischen Turm weder genehmigt noch geduldet werden. Dafür bitten wir um Verständnis