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Organspende-Erklärung, Corona-Hilfen & Co. Wichtige Änderungen im September

Jeden Monat gibt es einige Neuerungen für Verbraucher:innen. Auch im September stehen in den verschiedensten Bereichen des Alltags wieder Änderungen an. Das Wichtigste haben wir euch hier zusammengefasst. 


Im September endet die Frist für Steuererklärung 2023 

Im September ist die Abgabefrist für die Steuererklärung wichtig. Wer für 2023 eine Steuererklärung abgeben muss und nicht von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin unterstützt wird, muss dies bis zum 2. September 2024 tun.


Neu ab 1. September 2024: Ende der Reservierungspflicht für internationale Züge

Ab dem 1. September 2024 ändert sich die Reservierungspflicht für internationale Bahnreisen. Wer in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollte, brauchte auf fast allen Fernzugverbindungen eine Reservierung - damit ist jetzt Schluss. Die vorübergehende Pflicht zur festen Sitzplatzreservierung endet am 1. September. Lediglich zwischen München und Zürich gilt die Reservierungspflicht noch bis einschließlich 5. Oktober.


Im September 2024 endet die Sommerpause und der Bundestag versammelt sich wieder

Nach der Sommerpause tritt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Auf der Tagesordnung steht die traditionelle Haushaltswoche - ein Thema, das zuletzt für viel Streit gesorgt hat.


Ende September läuft die Frist für die Endabrechnung der Corona-Beihilfen ab

Bis Ende September haben die Empfängerinnen und Empfänger der staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen noch Zeit, ihre Endabrechnungen einzureichen. Diese sind notwendig, um die ursprünglich beantragten Fördermittel mit den tatsächlich zustehenden Fördermitteln abzugleichen. Das kann zu Nach- oder Rückzahlungen führen.


Ab Ende September 2024: Organspende-Erklärung per Krankenkassen-App

Eine wichtige Änderung ab September 2024 ermöglicht die vereinfachte Abgabe einer Organspende-Erklärung. Bis zum 30. September soll es Versicherten möglich sein, über Apps der Krankenkassen Erklärungen für oder gegen eine Organspende abzugeben. 



Ab Ende September 2024 können Belege für Heizungsförderung eingereicht werden

Voraussichtlich ab Ende September 2024 kann die erste Gruppe von Antragstellern und Antragstellerinnen für die KfW-Wärmeförderung die Rechnungen und Belege für die Projekte einreichen, für die sie einen Zuschuss beantragt haben. Die Umstellung erfolgt digital. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld ausgezahlt, laut einer Sprecherin der staatlichen Förderbank KfW voraussichtlich erstmals Ende Oktober.


23.08.2024