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Änderungen zum März 2020: Einwanderung, Impfpflicht, Rente und vieles mehr
1. Masern-Impfpflicht tritt in Kraft
Am dem 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Beschlossen wurde dieses Gesetz bereits am 14. November. Jetzt, zum 1. März sollen Schul- und Kindergartenkinder besser gegen Masern geschützt werden. Das bedeutet: Alle Kinder müssen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Masern-Impfung vorweisen, sobald sie in eine Schule oder in den Kindergarten kommen. Diese regelung gibt ebenso für Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Das sind beispielsweise Erzieher, Pflegepersonal und Lehrer. Sollte Eltern ihre Kinder nicht Impfen lassen und sie trotzdem in eine Betreuung geben müssen sie in Zukunft mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Andersherum können auch Kindertagesstätte, die nicht geimpfte Kinder zulassen mit einer Geldstrafe rechnen.
2. Für Steuererklärung: Umzugskosten-Pauschale wird erhöht
Bei einem beruflich bedingten Umzug können ab Anfang März Stauerzahler eine höhere Pauschale als Werbungskosten absetzen. Eine weitere Möglichkeit ist es diese vom Arbeitgeber kostenfrei erstattet zu bekommen.
Zum 1.3.2020 steigt die Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner auf 1.639 Euro, die Pauschale für Singles auf 820 Euro. Der Erhöhungsbetrag für Kinder und sonstige Angehörige liegt dann bei 361 Euro.
Während Transport- und Reisekosten, doppelte Mietzahlungen und Maklergebühren in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können alle sonstigen Umzugsauslagen in diesem Pauschalbetrag geltend gemacht werden.
3. Mehr Fachkräfte dürfen einwandern
Ab Anfang März tritt das geänderte Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Um den Bedarf der Wirtschaft zu erleichtern wurde das Gesetz vom bundestag verabschiedet, damit mehr qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern einwandern und arbeiten können. Dafür wurden außerdem die Vorraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis-Erteilung angepasst. Voraussetzung: eine Jobzusage, ein anerkannter Berufsabschluss und die nötigen Sprachkenntnisse.
4. Ärzte dürfen Wiederholungsrezepte ausstellen
Ab März wird esfür chronisch erkrankte leichter, denn dann tritt das neue Gesetz zum Wiederholungsrezept in Kraft. Diese beinhaltet, dass für ein und dieselbe Verordnung bis zu drei wiederholte Abgaben möglich sind. Diese Wiederholungsrezepte müssen allerdings gesondert gekennzeichnet werden. Die Gültigkeitsdauer ist dabei jeweils vom Arzt festzulegen. Macht dieser keine Angabe, ist die Gültigkeit automatisch auf drei Monate begrenzt.
5. 31. März ist wichtig für die Rente
Für Beitragszahler der Rente ist der März ein wichtiger Monat. Aktuelle Beitragszahler können den eigenen Rentenanspruch für das zurückliegende Jahr 2019 erhöhen oder auch erwerben. Freiwillige können bis zum 31. März 2020 entsprechende Rentenzahlungen machen. Lücken im Versicherungskonto können so geschlossen werden, um zum Beispiel Leistungen für die Reha zu erwerben.
6. Kommunalwahlen in Bayern am 15. März
Am 15. März finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Gewählt werden dabei die kommunalen Parlamente – das heißt Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage. Dazu kommen in 24 kreisfreien Städten wie München und Nürnberg die Wahlen der Oberbürgermeister sowie in 64 Landkreisen die Wahl des Landrats.
In vielen kreisangehörigen Gemeinden werden außerdem auch die ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister gewählt. Bei der Wahl sind, anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, auch EU-Bürger stimmberechtigt.
7. Nachweistest für K.O.-Tropfen wird Kassenleistung
Wer Opfer eines Sexualdeliktes wurde, musste bislang die Kosten für eine vertrauliche Spurensicherung selbst begleichen. Ab dem 1. März werden diese Kosten von den Krankenkassen übernommen. Auch Laboruntersuchungen, die nötig sind, um etwa sogenannte K.O.-Tropfen nachzuweisen, sind ab März eine Kassenleistung