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Neu ab 2024: E-Rezepte, Cannabis-Legalisierung, USB-C & vieles mehr

Foto 3: Chris Redan/shutterstock.com | © Foto 3: Chris Redan/shutterstock.com

Foto 3: Chris Redan/shutterstock.com

Mit der Mehrwertsteuererhöhung, der Cannabis-Legalisierung und der Einführung des E-Rezepts hält das nächste Jahr wieder einige Neuerungen für euch bereit. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier in der Übersicht zusammengefasst:


Höherer Mindestlohn

Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro. Im Zuge dessen erhöht sich auch die Obergrenze für Minijobs auf 538 Euro. Ursprünglich durften Minijobber im Monat nur maximal 520 Euro verdienen. Auch in der Altenpflege steigt der Mindestlohn auf bis zu 19,50 Euro für Pflegefachkräfte an.


Cannabis-Legalisierung

Ab April 2024 wird der Besitz und Konsum von Cannabis in bestimmten Mengen in Deutschland straffrei sein. Erwachsene dürfen dann bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen, anbauen dürfen sie bis zu 50 Gramm. Strafbar wird im privaten Raum ein Besitz ab 60 Gramm sein, im öffentlichen Raum ab 30 Gramm.


Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie

Ab Januar gilt in der Gastronomie wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Während der Corona-Pandemie wurde er befristet auf 7 Prozent gesenkt.


USB-C wird einheitlicher Standard

Ab Dezember 2024 wird bei den meisten in Deutschland verkauften Elektrogeräten der USB-C-Ladeanschluss Standard. Das gilt für alle kleinen und mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind. Darunter fallen zum Beispiel Smartphones, Tablets, Kopfhörer, E-Reader, Digitalkameras und Konsolen.


E-Rezepte

Ab Januar sind Ärzte dazu verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente E-Rezepte auszustellen, die dann per App, Ausdruck oder mit einer Krankenkassenkarte in der Apotheke eingelöst werden können.


CO₂-Preis steigt

Ab Januar erhöht sich der CO₂-Preis von 20 Euro auf 45 Euro pro Tonne. Das werden Verbraucher bei den Preisen von Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl zu spüren bekommen.


Vaterschaftsurlaub

Ab 2024 soll der Vaterschaftsurlaub möglich sein und damit Familien besser unterstützen. Er soll zwei Wochen dauern und im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden.


Neues Heizungsgesetz

Im neuen Jahr tritt das Heizungsgesetz in Kraft, was bedeutet, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.


Bürgergeld steigt

Alle Bürgergeld-Empfänger in Deutschland bekommen von fortan mehr Geld. Die Regelsätze für Bürgergeld steigen um 12 Prozent, ab jetzt erhalten Alleinstehende also 563 Euro im Monat.


Steuerfreibetrag wird erhöht

Im neuen Jahr steigt neben dem steuerlichen Grundfreibetrag auch der Kinderfreibetrag. Außerdem erhöht sich das Einkommen, für das der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird.


Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt werden, den man für weltweite Reisen nutzen kann.


Pfand auf Milch-Einwegflaschen

Ab Januar werden auf Milch und andere milchhaltige Getränke in Einweg-Plastikflaschen 25 Cent Pfand fällig.


Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld wird ab April in zwei Schritten zunächst auf 200.000 Euro und im Jahr darauf dann auf 175.000 Euro gesenkt.


Mehr Anspruch auf Kinderkrankengeldtage

Ab 2024 haben berufstätige Eltern mit gesetzlicher Krankenversicherung Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankengeldtage. Für Alleinerziehende sind es 30, statt zuvor 20 Arbeitstage.


Alpine-Symbol auf Winterreifen verpflichtend

Ab Oktober ist ein Reifen nur dann ein anerkannter Winterreifen, wenn er das „Alpine-Symbol“, also den Berg mit einer Schneeflocke trägt. Alle Autos mit Reifen, die die „M+S“-Kennzeichnung tragen, dürfen bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mehr fahren.


28.12.2023

Gong 96.3 Live
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