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Maskenpflicht, Bierpreise, Verbandskästen & Co: Wichtige Neuerungen ab Februar

Titelbild (v.l.): hannohiki/ shutterstock.com, tookapic/ pixabay.com, Tomas Majchrowicz/ shutterstock.com

Ab Februar 2023 wird sich bei uns in München und der Region das ein oder andere im Alltag ändern. Von den steigenden Bierpreisen oder der Änderung des Verbandskastens im Auto - wir haben für euch das Wichtigste zusammengefasst. 

 

Stufenweise Diesel-Fahrverbot am Mittleren Ring

  • Die Umweltzone am Mittleren Ring wird ausgeweitet.

  • Die erste Stufe des Diesel-Fahrverbots tritt am 01.02.2023 in Kraft. 

  • Rund 70.000 Münchner und Münchnerinnen sind betroffen, da Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und niedriger nicht mehr einfahren dürfen.

  • Einzelausnahmen zum Diesel-Fahrverbot für besondere Fahrtzwecke können ab sofort im Kreisverwaltungsreferat beantragt werden.

 

Maskenpflicht im Fernverkehr fällt weg 

  • Ab Anfang Februar fällt die Maskenpflicht deutschlandweit in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fernverkehr.  

  • Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründet dies mit der aktuellen Pandemielage. Man zähle auf die Eigenverantwortlichkeit und auf das freiwillige Tragen der Maske. 

 

Bier wird ab Februar 2023 teurer

  • Folgende Biermarken erhöhen ab Februar 2023 die Preise: Warsteiner, Herforder, König Ludwig, Frankenheim, Kaltenberg, Paderborner und Isenbeck.

 

Neue Norm für Autoverbandskästen 

  • Ab 01.02. gilt eine neue DIN-Norm: 13164:22 für Verbandskästen in Autos: Zusätzlich muss die Ausstattung zwei Gesichtsmasken beinhalten.

  • Ein Dreieckstuch und ein Verbandstuch muss nicht mehr mitgeführt werden.

  • Ein neuer Verbandskasten muss aber nicht gekauft werden, der vorhandene kann einfach nach den neuen Vorschriften erweitert werden.

 

"Wind-an-Land"-Gesetz beschleunigt Windkraftausbau

  • Bis 2030 will die Bundesregierung den Strom aus erneuerbaren Energien verdoppeln.

  • Das dafür beschlossene "Wind-an-Land"-Gesetz tritt im Februar 2023 in Kraft.

  • Ziel ist es, den Ausbau von Windkrafträdern zu beschleunigen. 

  • Mindestabstandsregeln werden neu verhandelt und das Genehmigungsverfahren soll beschleunigt werden.

 

Neuerung der Strom- und Gaspreise ab März 2023

  • Die Energiepreisbremse wirkt ab März 2023

  • Rückwirkend werden Januar und Februar 2023 gedeckelt, allerdings erst ab März ausgezahlt bzw. verrechnet.

  • Die Preisbremse liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde, Gas bei 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

 

Energiesparlampen dürfen nicht mehr hergestellt werden 

  • Die Bundesregierung schafft die Energiesparlampen ab Februar ab. Grund dafür sind die gesundheitsschädlichen und umweltschädlichen Faktoren

  • Reststände dürfen noch verkauft werden, die Produktion wird aber eingestellt.

  • Eine Alternative stellen die LED-Lampen dar, die weniger gesundheitsschädlich sind und noch weniger Strom brauchen 

 

 

29.01.2023

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