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Revision abgewiesen: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Montag (19.06.) die Revision abgewiesen – Starkoch Alfons Schuhbeck könnte seine Haftstrafe nun schon in den nächsten Wochen antreten.
Im Oktober war Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt. Diese wurde jetzt aber vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt. Richterin Andrea Wagner hatte Schuhbeck eine "hohe kriminelle Energie" bescheinigt
"Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen", teilte Schuhbecks Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali B. Norouzi in einer ersten Stellungnahme mit.
19.06.2023