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Vor MPK: Diese Regeln stehen in der Beschlussvorlage
Heute steht die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei der das weitere Vorgehen der Corona-Pandemie besprochen wird. Jetzt wurde die Beschlussvorlage für die Beratungen veröffentlicht:
Ungeimpfte sollen beim Zugang zum öffentlichen Leben nicht benachteiligt werden
Ungeimpfte Personen, die keine Corona-Infektion hinter sich haben, müssen einen Negativ-Test vorlegen bei:
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Besuchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen
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Besuchen in Restaurants drinnen
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Teilnahme von Festen und Veranstaltungen drinnen
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Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften drinnen
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Sport drinnen und körpernahen Dienstleistungen (Friseur und Ähnliches)
Wer also ins Restaurant, zum Friseur oder ins Fitnessstudio gehen möchte, muss laut Beschlussvorlage geimpft, genesen oder getestet sein.
Schnelltests sollen laut Beschlussvorlage zukünftig kostenpflichtig werden
"Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt", heißt es in der Vorlage. Im Oktober sollen die kostenfreien Tests auslaufen, es gibt allerdings noch kein genaues Datum.
Ausgenommen von den kostenpflichtigen Schnelltests sind:
"Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt". Das heißt also Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Zudem werden Merkel und die Ministerpräsidenten heute auch über die epidemische Lage von nationaler Tragweite sprechen. Diese läuft eigentlich am 11. September.2021 ab. Laut Beschlussvorlage streben Bund und Länder an, dass diese verlängert wird.
"Die oben genannten Maßnahmen (...) beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen", heißt es im Entwurf. Merkel und die Länder-Chefs seien sich einig, dass sich Deutschland auch weiterhin in einer solchen Situation befinde.
Pandemie-Bewertungsfaktor wird erweitert
Die Inzidenz soll auch weiterhin ein zentraler Pandemie-Indikator bleiben. Jedoch soll dieser Indikator um mehrere Faktoren erweitert werden. Die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die Belastung des Gesundheitswesens soll in die Pandemie-Bewertung hineinspielen.
10.08.2021, 8:15 Uhr