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Gericht kippt Corona-Sperrstunde für Biergärten und Restaurants in Bayern


München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die derzeit noch geltende vorgezogene Sperrstunde ab 22.00 Uhr für Bayerns Gastronomie wegen der Corona-Pandemie gekippt. Die Richter bewerteten die nur eingeschränkt gestattete Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr «als nicht rechtskonform», wie das Gericht am Freitag in München mitteilte. Ein Gastwirt aus Unterfranken hatte die zeitliche Beschränkung der Bewirtung im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens angefochten.

Die Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten und Restaurants unterliegen ab sofort keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr.

Faktisch gelten damit wieder die gleichen Vorgaben für die Öffnungszeiten wie vor Beginn der Krise.

 

19.06.2020

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