Paddeln von Juni bis Oktober erlaubt
All diese Maßnahmen werden von mehr oder weniger allen Interessengruppen als sinnvoll erachtet. Nur das Befahrverbot bekommt heftigen Gegenwind von Wassersportlern. Das beinhaltet, dass 2/3 des Jahres kein Boot mehr südlich von München fahren darf, nur im Zeitraum zwischen 1. Juni und 15. Oktober tagsüber. Dadurch können sich Flora und Fauna zwischen Sylvensteinspeicher und Icking erholen.
Klage gegen Befahrverbot?
Mit dieser neuen Regel wollen sich jedoch Kanu- und Kajakfahrer nicht abfinden. Da sich ihr Training und ihre Ausbildung auf wenige Monate beschränken würde, sehen sie ihren Sport in Gefahr. Erich Konopicky vom Bayerischen Kanuverband schließt eine Klage gegen die Verordnung nicht aus. Wer gegen diese Verordnung verstößt, für den könnte es teuer werden: Der Entwurf sieht dann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vor.