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Bundestag stimmt für milliardenschweres Finanzpaket
Der Bundestag hat das milliardenschwere Finanzpaket von Union und SPD verabschiedet und mit einer Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat mit einer Zweidrittelmehrheit für ein milliardenschweres Finanzpaket, das von der Union (CDU/CSU) und der SPD eingebracht wurde, gestimmt. In einer Abstimmung wurde eine Grundgesetzänderung beschlossen, die die finanziellen Weichen für die nächsten Jahre stellt.
Mit 513 Ja-Stimmen bei 207 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen wurde der Gesetzentwurf angenommen.
Die Hintergründe des Finanzpakets
Das Finanzpaket wurde als Antwort auf die drängenden Herausforderungen der nächsten Jahre entwickelt. Neben Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche wie Digitalisierung und Klimaschutz, sieht das Paket auch deutliche Erhöhungen für die Verteidigungsausgaben vor.
Besonders vor dem Hintergrund der geopolitischen Spannungen und der Notwendigkeit, die Bundeswehr besser auszustatten, war dieser Punkt von zentraler Bedeutung.
Die Union und die SPD haben sich vor der Abstimmung intensiv um die Zustimmung der Grünen bemüht, die entscheidend für die Umsetzung des Gesetzes waren. So wurden den Grünen einige Zugeständnisse gemacht, um eine Mehrheit zu sichern.
Was wurde konkret beschlossen?
Im Rahmen des milliardenschweren Finanzpakets wurden mehrere wichtige Maßnahmen beschlossen, die vor allem die Ausgaben für Verteidigung, Sicherheitspolitik und nachhaltige Investitionen betreffen.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Schuldenregel des Grundgesetzes: Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben sollen künftig ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel angerechnet werden. Dies ermöglicht es der Bundesregierung, verstärkt in den Bereich Verteidigung und Sicherheit zu investieren, ohne die Schuldenobergrenze des Landes zu überschreiten.
Zudem wurde im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro festgelegt, das speziell für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen ist. Die Kredite, die im Rahmen dieses Sondervermögens aufgenommen werden, sollen ebenfalls von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen werden, was der Bundesregierung mehr finanziellen Spielraum für langfristige Zukunftsinvestitionen verschafft.
Wurde die Grundgesetzänderung nun endgültig beschlossen?
Die Grundgesetzänderung ist noch nicht endgültig beschlossen. Am Freitag muss noch der Bundesrat zustimmen, um das Gesetz in Kraft zu setzen. Auch im Bundesrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, um die Änderung des Grundgesetzes zu verabschieden. Konkret bedeutet das, dass 46 von 69 Stimmen benötigt werden, um das Paket zu verabschieden.
18.03.2025