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Diese Steuer-Entlastungen hat der Bundestag beschlossen

Um den Folgen der Corona-Pandemie entgegenzukommen, hat der Bundestag weitere Steuerhilfen beschlossen. Das ist bereits das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, welches durch die Ampel-Koalition sowie die oppositionelle Union verabschiedet worden ist. 

 

Wir haben die wichtigsten Entlastungen für euch zusammengefasst: 

 

Verlängerung der Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale wird für Arbeitnehmer bis Ende 2022 verlängert. Seid ihr davon betroffen, könnt ihr pro Homeoffice-Tag fünf Euro ansetzen, max. 600 Euro im Jahr.

Dabei müsst ihr allerdings mit euren Ausgaben über 1000 Euro kommen. Denn diese Kosten sind Werbungskosten, die pauschal für die Steuerzahler angerechnet werden. 

 

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Bei eurer Steuererklärung für 2021 könnt ihr euch jetzt mehr Zeit lassen. Die Abgabefrist wurde auf Oktober 2022 verschoben. Wenn ihr eure Erklärung nicht alleine macht und einen Steuerberater habt, habt ihr sogar noch länger Zeit, nämlich bis Ende August 2023. In den nächsten Jahren sind weiterhin längere Fristen geplant. 

 

Höherer steuerfreier Betrag bei Corona-Boni

Arbeitnehmer in der Pflege, Krankenhäuser und Arztpraxen müssen nun bei ihren Corona-Boni weniger Steuern abgeben. Die Steuerbefreiung wurde auf eine Summe von 4500 Euro angehoben. Freiwillige oder tarifliche Zahlungen der Arbeitgeber sind hier inbegriffen. 

 

Entgegenkommen bei der Abschreibung 

Die degressive Abschreibung für "bewegliche Wirtschaftsgüter" wird für Firmen um ein Jahr verlängert und geht jetzt bis Ende 2023. Dazu zählen unter anderem Maschinen oder Fuhrparks, aber auch Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für dieses und das kommende Jahr wird zusätzlich der Höchstbetrag auf zehn Millionen Euro angehoben.

Das bedeutet, dass Unternehmen in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben können. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge im Gegenzug geringer. 

20.05.2022

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