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Keine Maskenpflicht mehr in der Fußgängerzone

Ab Freitag gelten diese Corona-Maßnahmen in München:

Ab Freitag: Neue Corona-Regeln

(30.9.2020) Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse hat heute unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter entschieden, die Maskenpflicht für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt ab Freitag, 2. Oktober, wieder aufzuheben, nachdem die Münchner Corona-Inzidenzzahl seit mehreren Tagen stabil unter 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner liegt.

Auch die maximal zulässige Gruppengröße wird deshalb ab kommenden Freitag wieder auf 10 Personen angehoben - sei es in der Gastronomie, in Privaträumen oder im Freien.

Unverändert bleibt dagegen die Begrenzung der Teilnehmerzahl an privaten Feiern (Geburtstage, Hochzeiten u.ä.) auf indoor 25 und outdoor 50 Personen, da private Feiern derzeit die Hauptinfektionsquelle in München darstellen. Auch das nächtliche Alkoholverbot am Wochenende an den bekannten Hotspots bleibt unverändert in Kraft.

Das Spiel der FC Bayern Amateure am Samstag gegen die SG Dynamo Dresden wird ohne Zuschauer stattfinden. Über die Begegnung FC Bayern - Hertha BSC am Sonntag wird am morgigen Donnerstag entschieden.

 

Zusammengefasst: 

  • Keine Maskenpflicht mehr in der Fußgängerzone 

  • 10 Personen zulässig in der Gastronomie, in Privaträumen oder im Freien

  • Anzahl auf Privaten Feiern (Geburtstage, Hochzeiten u.ä.) indoor 25 und outdoor 50 Personen (unverändert)

  • Nächtliches Alkoholverbot am Wochenende an den bekannten Hotspots bleibt bestehen 

 

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