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Abstellen von E-Scooter in München nur noch auf markierten Flächen
E-Scooter dürfen ab Mitte des Jahres innerhalb des Altstadtrings nur noch auf den dafür etwa 40 vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Das hat das Mobilitätsreferat mit den fünf Anbietern vereinbart, die in München E-Scooter vermieten. Bis Ende des Monats sollen bereits die ersten 15 Flächen entsprechend beschildert und markiert werden.
Mit den neuen Regeln soll verhindert werden, dass E-Scooter dort abgestellt werden, wo sie Fußgänger und vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, behindern.
Die neuen Abstellflächen für E-Scooter werden zum Beispiel am Stachus, am Rindermarkt, am Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße entstehen.
Die Gebühren laufen dann weiter, wenn der E-Scooter nicht auf der vorgesehenen Fläche abgestellt wird. Dabei wollten die Anbieter darauf achten, die Parkplätze reizvoller, vor allem durch finanzielle Anreize zu machen.
Neu in die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zwischen dem Mobilitätsreferat und den E-Scooter-Anbietern wurden auch nachfolgende Vorgaben aufgenommen:
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Ein verpflichtendes Foto des korrekt abgestellten E-Tretrollers durch die Kunden
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Sanktionsmechanismus für die Begrenzung der Flottengröße im Innenstadtbereich
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Abstellverbote im Umgriff von mindestens 100 Metern um die neuen und bereits bestehenden Abstellflächen
Die E-Scooter sind sehr beliebt und mittlerweile Teil eines vielfältigen Mobilitätsangebots in München. Sie leisten erwiesenermaßen ihren Beitrag zur Verkehrswende, deshalb sollen durch neuen Regelungen die Behinderungen durch abgestellte E-Scootern verringert werden.
08.04.2022