Alle Aktionen. Der Verkehr und das Wetter für München und viele weitere Funktionen
Urlaub Sommer 2021 – Das müsst ihr bei der Rückreise nach Deutschland beachten
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der Corona-Pandemie generell vor Auslandsreisen im Sommer 2021. Wer dennoch zum Urlaub ins Ausland möchte, hat vieles zu beachten. Vor allem bei der Rückreise nach Deutschland gibt es einige Regeln, die ihr kennen solltet. Wir haben sie für euch zusammengefasst:
Die Regeln bei der Wiedereinreise nach Deutschland unterscheiden sich je nach Urlaubsregion. Welche Regeln gelten, ist vor allem von der Inzidenz im jeweiligen Land abhängig. So unterscheidet das RKI zwischen vier Arten von Risikogebieten:
- Nicht-Risikogebiet: Inzidenz unter 50
- Risikogebiet: Inzidenz über 50
- Hochinzidenz-Gebiet: Inzidenz über 200
- Virusvariationen-Gebiet: Regionen mit besonders ansteckenden Virusmutationen
Rückreise aus Nicht-Risikogebieten (Inzidenz unter 50)
Mittlerweile gibt es wieder Regionen, die das Auswärtige Amt für einen Urlaub als wenig bedenklich einstuft. Da sich diese Länder aber ebenfalls vor Corona schützen wollen, gelten dort für die Einreise aus Deutschland teilweise strenge Regeln.
In folgenden Regionen ist Urlaub aber gut möglich: die Balearen (Mallorca, Ibiza und Co.), Kanaren, Costa Blanca, Algarve, Malta, Albanien, Dominikanische Republik und Uganda.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gilt:
- Keine Meldepflicht vor der Rückkehr
- Testpflicht für Flugreisende am Abflugort
- Keine Testpflicht zur Rückkehr
- Keine Quarantäne in Deutschland
Die Rückreise aus Risikogebieten (Inzidenz über 50)
Als Risikogebiete zählen z. B.: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien, USA.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gilt:
- Meldepflicht per Digitaler Reiseanmeldung hier. Die Anmeldung muss bei Kontrolle am Flughafen oder am Grenzübergang vorgezeigt werden.
- Es gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Diese kann aber vorzeitig beendet werden, wenn bei der Reiseanmeldung ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis eingereicht wird. Wenn der Nachweis noch vor der Einreise übermittelt wird, ist keine Quarantäne erforderlich.
- Generell müssen alle Urlaubsrückkehrer spätestens 48 Stunden nach der Einreise einen Negativtest vorlegen (oder genesen oder geimpft sein). Es gilt ein negativer Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wer den Test erst nach der Einreise vorlegt, ist bis dahin zur Quarantäne verpflichtet.
- Bei einer Einreise per Flugzeug muss schon vor dem Abflug ein negativer Test bei vorgezeigt werden. Die meisten Flughäfen bieten hierfür Teststationen an (Entfällt für Genesene und Geimpfte).
Die Rückreise aus Hochinzidenzgebieten (Inzidenz über 200)
Als Hochinzidenzgebiete zählen z. B.: Ägypten, Kroatien, Niederlande, Schweden, Seychellen, Slowenien, Tansania, Tunesien, Türkei.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gilt:
- Meldepflicht per Digitaler Reiseanmeldung hier. Die Anmeldung muss bei Kontrolle am Flughafen oder am Grenzübergang vorgezeigt werden.
- Bereits bei der Einreise (egal ob per Flugzeug, Zug oder PKW) muss ein negativer Test vorliegen, der im jeweiligen Urlaubsland abgenommen wurde. Dieser entfällt für Genesene und Geimpfte, hier ist nur ein entsprechender Nachweis notwendig.
- Auch hier gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, sie kann frühestens am 5. Tag nach der Einreise durch einen negativen Test beendet werden. Für Genesene und Geimpfte Personen entfällt die Quarantänepflicht vollständig.
Die Rückreise aus Virusvariationen (Regionen mit besonders ansteckenden Virusmutationen)
Als Virusvariationsgebiete gelten im Moment z. B. Botswana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gilt:
- Meldepflicht per Digitaler Reiseanmeldung hier. Die Anmeldung muss bei Kontrolle am Flughafen oder am Grenzübergang vorgezeigt werden.
- Bereits bei der Einreise (egal ob per Flugzeug, Zug oder PKW) muss ein negativer Test vorliegen, der im jeweiligen Urlaubsland abgenommen wurde.
- Es gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, Ausnahmen für Geimpfte und Genesene oder „Freitestungen“ gibt es hier nicht.
Welche Tests werden akzeptiert?
- PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen EU-Staaten (und einiger weiterer Staaten), max. 72 Stunden alt
- Antigen-Schnelltests aus allen Ländern (müssen die WHO-Kriterien erfüllen), max. 48 Stunden alt
- Testnachweis in deutscher, englischer, italienischer, französischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digital
- Selbsttest werden nicht akzeptiert
Wo kann ich mich testen lassen?
Wer gezwungen ist, sich vor der Einreise testen zu lassen, oder wer dadurch die Quarantänepflicht umgehen will, kann dies an Teststationen und teilweise in Apotheken im Urlaubsland machen. Im Flugverkehr, wo Tests vor der Einreise Pflicht sind, gibt es an den Flughäfen Schnellteststationen. Plant hier unbedingt genug Zeit ein um den Flug nicht zu verpassen. Schnellteststationen an Autobahnen wie im letzten Jahr wird es dieses Jahr laut ADAC vermutlich nicht geben.
Nicht aufgeführte Länder lassen sich hier auf der Website des RKI nachschlagen.
20.05.2021