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Wasser, Gas, Strom & Co.: Nachzahlungen um die 4.000 € möglich
In Sachsen-Anhalt hat eine Wohnungsgenossenschaft ihren Mietern die Warmwasserzufuhr wegen steigender Energiekosten zugedreht. Heiß duschen ist nur noch zu bestimmten Zeiten erlaubt. Ist das sinnhaft, geschweige denn rechtens?
Monika Schmid-Balzert vom Mieterbund Bayern bezweifelt, dass diese Maßnahme überhaupt sinnvoll ist. Es mache keinen Unterschied, um welche Uhrzeit man lange dusche. Außerdem benötige das Rauf- und Runterschalten der Heizung zusätzliche Energie.
Darf der Vermieter einfach das Warmwasser abdrehen?
Der Mieterbund Bayern hat da eine ganz eindeutige Antwort: "Warmwasser muss er [der Vermieter] rund um die Uhr zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, kann der Mieter einen Minderungsanspruch geltend machen."
Wie hoch könnten die Nachzahlung der Nebenkosten ausfallen?
Schätzungen zufolge könnte es zu Nachzahlungen zwischen 3.000 und 4.000 Euro kommen, meint Monika Schmid-Balzert. Damit es zu solchen Ausartungen nicht kommt, ist es wichtig, dass die Politik handelt. Sie soll laut dem Mieterbund Bayern: "Finanzielle Mittel zu Verfügung stellen, um das ganze abzugliedern."
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