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Ab sofort: 100 Euro Freizeitbonus für Familien wird jetzt ausgezahlt

Seit dem 1. August wird der Freizeitbonus für sozial schwache Familien ausgezahlt. Dadurch können sie den Kindern Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten zahlen. Langzeitfolgen der Corona-Einschränkungen sollen damit abgemildert werden. Von den einmalig ausgezahlten 100 € sollen insgesamt 2,7 Millionen Kinder profitieren. 

 

Wer bekommt den Bonus?

Auf den einmaligen Bonus haben nur Familien Anspruch, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Außerdem dürfen die Kinder und Jugendliche zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht älter als 18 Jahre alt sein bzw. sie bekommen aktuell Kindergeld.

 

Wie komme ich an den Bonus?

Der Freizeitbonus für Kinder muss im Allgemeinen nicht beantragt werden. Nur Familien, die kein Kinderzuschlag bekommen, nur Wohngeld, und Familien mit Sozialhilfe, sollten für den Bonus bei der Familienkasse einen formlosen Antrag stellen und die entsprechenden Nachweise einreichen.

⇒ Hier gehts zum Formular

02.08.2021

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