Alle Aktionen. Der Verkehr und das Wetter für München und viele weitere Funktionen
Feuerwerksverbot in Münchens Innenstadt zu Silvester
Am Silvesterabend gelten in der Münchner Innenstadt strenge Regelungen zum Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern. Bestimmte Bereiche der Innenstadt vom 31. Dezember 2024 sind bis zum 1. Januar 2025 feuerwerksfreie Zonen.
Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen und potenzielle Gefahren zu reduzieren.
Was ist verboten?
Mitführen, Abbrennen und Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2 und höher ist untersagt.
Ausnahme: Wunderkerzen, Knallerbsen und andere Gegenstände der Kategorie F1 sind weiterhin erlaubt.
Anwohnerinnen und Anwohnwer dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnungen transportieren oder von dort in Bereiche außerhalb der Verbotszone bringen.
Geltende Bereiche des Feuerwerksverbots
In den folgenden Straßen und Plätzen gilt das Feuerwerksverbot zu Silvester:
Marienplatz: Vom Marienplatz bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
Rindermarkt: Vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
Rosenstraße: Bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), einschließlich angrenzender Stichstraßen.
Karlsplatz (Stachus): Westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße.
Weinstraße: Bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, einschließlich angrenzender Stichstraßen.
Dienerstraße: Bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude.
Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings
Zusätzlich gilt innerhalb der Umweltzonen des Mittleren Rings ein ganztägiges Böllerverbot am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025. An diesen beiden Tagen ist es verboten, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Böller oder Knaller) zu zünden.
Strafen bei Verstoßen
Wer gegen das Feuerwerks- oder Böllerverbot verstößt, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei wird präsent sein und die Einhaltung der Regelungen kontrollieren.
Weitere Hinweise zu beliebten Plätzen
Englischer Garten: Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet darum, auf das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzichten – insbesondere am Chinesischen Turm und Japanischen Teehaus – aufgrund erhöhter Brandgefahr.
Residenz und Nymphenburger Schlosspark: Diese Bereiche sind an Silvester nicht zugänglich.
Tierpark Hellabrunn: Auch hier sollte aus Rücksicht auf die Tiere auf Feuerwerk verzichtet werden.
17.12.2024