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Verspätungen, Annullierungen & Koffer-Desaster: Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?

Endlich wieder ohne Beschränkungen reisen! In der Theorie klingt das großartig. In der Praxis zeigt sich an vielen Flughäfen – so auch in München – aber das blanke Chaos. Endlos lange Schlangen an den Schaltern, verspätete oder verschobene Flüge und Koffer, die gar nicht erst mitfliegen, wurden in den vergangenen Wochen schon für viele Urlauber zur Realität.

 

Lufthansa streicht erneut Flüge in München

Erst am Donnerstag (08.07.) wurde seitens der Lufthansa verkündet, dass im Sommer in München weitere Flüge gestrichen werden. In den Wochen zuvor hatte das Unternehmen bereits rund 3000 Verbindungen aus dem System genommen.

Welche Rechte Urlauber haben, die von Annullierungen betroffen sind, ist klar geregelt. Dabei ist es besonders wichtig, seine Ansprüche genau zu kennen und dementsprechend geltend zu machen.

Mit welchen Leistungen Passagiere rechnen können, deren Flüge in der EU landen oder starten, ist in der EU-Fluggastrechteverordnung festgehalten.

 

Verspätungen

  • Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung das Ziel, haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

  • Die Summen liegen zwischen 250 und 600 Euro – je nach der Länge der Reisestrecke. Der Ticketpreis spielt keine Rolle bei der Entschädigung.

  • Um euren Anspruch geltend zu machen, dokumentiert am besten alles mit Fotos und bewahrt gegebenenfalls Quittungen auf.

  • Hilfreich ist auch das EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte, wo ihr alle Daten eingeben könnt (hier gehts zum Formular).

  • Wer eine Pauschalreise gebucht hat, der sollte sich an seinen Reiseveranstalter wenden. Dieser ist in dann nämlich für eure An- und Abreise verantwortlich.

 

Annullierungen

  • Reisende haben das Recht auf eine gleichwertige Ersatzbeförderung, also eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug.

  • Bei Pauschalreisen muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern.

  • Außerdem stehen einem Versorgungsleistungen am Flughafen zu (übrigens bereits ab zweistündiger Verspätung) – zum Beispiel Getränke.

  • Mit Entschädigungszahlungen verhält es sich bei Annullierungen wie bei Verspätungen. Aber: Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung halbieren, wenn sie innerhalb bestimmter Zeitfenster einen Alternativflug anbietet.

 

Gepäck-Probleme

  • Kommt der aufgegebene Koffer verspätet oder sogar gar nicht am Reiseziel an, haftet die Fluggesellschaft.

  • Verspätung: Die Airline muss für den "notwendigen Kauf" von Kleidung und Hygieneartikeln aufkommen. Was als "notwendig" erachtet wird, hängt von der Art der Reise und der Dauer, die überbrückt werden muss, ab.

  • Verlust: Der Schadensersatz für den Verlust eines Koffers beläuft sich auf ungefähr 1.400 Euro pro Person. In Ausnahmefällen kann die Zahlung höher ausfallen.

 

08.07.2022

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