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Das müssen FTI Kunden jetzt wissen
Die Münchner FTI Touristik GmbH meldet am Montag, den 3. Juni 2024, Insolvenz an, weitere Konzerngesellschaften werden in den kommenden Tagen ebenfalls Insolvenz anmelden. Für sämtliche Kunden der Veranstaltergruppe wurde eine Support-Hotline und eine Website mit FAQs und Ansprechpartnern eingerichtet.
Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP des drittgrößten Reiseveranstalters in Europa, stellt am Montag, 3. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Hiervon unmittelbar betroffen ist zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. In der Folge werden aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt. Die Windrose Finest Travel GmbH mit der Luxusmarke WINDROSE wird ihre Geschäfte weiterführen.
Buchungszahlen sind zurückgeblieben
Nach einem langwierigen und komplexen Investorenprozess konnte im April 2024 der Einstieg eines Investoren-Konsortiums verkündet werden. Seitdem sind jedoch die Buchungszahlen trotz der positiven Nachrichten deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben. In der Folge kam es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, welcher bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte. Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden.
Informationen für Kunden der FTI GROUP
Die Unterstützung der Reisenden, die von den Folgen der Insolvenz betroffen sind, hat für die FTI GROUP jetzt oberste Priorität. So wurde bereits auf www.fti-group.com/de/insolvenz eine Support-Website sowie unter +49 (0) 89 / 710 45 14 98 eine kostenfreie Support-Hotline eingerichtet.
Hier sind alle relevanten Informationen abrufbar und Ansprechpartner für individuelle Fragen verfügbar. Neben dem vollen Fokus auf Kundensupport, wird die FTI GROUP ihre Gäste zudem, gemeinsam mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), regelmäßig informiert halten.
Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können. Noch nicht begonnene Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag, den 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können. In Zusammenarbeit mit dem noch zu bestellenden (vorläufigen) Insolvenzverwalter wird in den kommenden Tagen an einem Konzept zur fortlaufenden Information der betroffenen Reisenden und operativen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gearbeitet.
Die wichtigsten Fragen & Antworten, hier:
Was bedeutet das für Urlauberinnen und Urlauber, die derzeit mit FTI unterwegs sind?
FTI arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, «dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können». Wo dies nicht möglich sei, werde eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Dabei soll der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) helfen, der sich bei der Pleite eines Reiseanbieters gegebenenfalls um den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmert. Wie viele Reisende betroffen sind, war zunächst unklar.
Einzelleistungen fallen nicht unter gesetzlichen Absicherungsschutz
Schwieriger ist es für Sonnenhungrige, die keine Pauschalreise, sondern ausschließlich Hotelleistungen über den Veranstalter gebucht haben. Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. FTI prüft nach eigenen Angaben aber, ob Betroffene ihre gebuchten Leistungen weiter in Anspruch nehmen können.
Das Auswärtige Amt sagte betroffenen Urlaubern Unterstützung zu. Das Auswärtige Amt stehe auch über seinen Krisenstab in einem engen Austausch mit dem Deutschen Reiseverband und dem Reiseversicherungsfonds, um sich ein genaues Bild über die Lage zu verschaffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Reiseversicherungsfonds habe zugesagt, keine Pauschalurlauber in Zielgebieten, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, im Regen stehenzulassen. Der Krisenstab sollte am Montagnachmittag zusammenkommen und erörtern, was die nächsten Schritte sein könnten.
Was ist mit schon gebuchten, aber noch nicht angetretenen Pauschalreisen?
Diese sind abgesagt. FTI ist nach eigenen Angaben gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren. Der Reisesicherungsfonds erstattet demnach das bereits gezahlte Geld für eine Pauschalreise. Auch hier gilt: Reine Hotelbuchungen sind als Einzelleistung nicht durch den Fonds abgesichert.
Warum ist FTI in die Insolvenz gerutscht?
Die FTI Group mit etwa 11 000 Beschäftigten war in der Corona-Pandemie, die die Branche in eine schwere Krise stürzte, in Bedrängnis geraten. Das Unternehmen musste mit Staatsgeldern gestützt werden und erhielt insgesamt 595 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Davon hat FTI laut Medienberichten bisher nur eine mittlere zweistellige Millionensumme zurückgezahlt. Zuletzt wollte ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestor Certares die FTI Group für einen Euro übernehmen und 125 Millionen Euro frisches Kapital in das Unternehmen stecken. Die Wettbewerbshüter mussten dem Deal allerdings noch zustimmen, bevor die Übernahme wirksam wurde. Dieser Zeitraum wurde FTI offenbar zum Verhängnis.
Trotz der geplanten Übernahme hätten viele verunsicherte Hotels FTI zunächst keine Kapazitäten anbieten wollen, hieß es in Branchenkreisen. Dadurch schrumpfte das Angebot des nach Tui und DER Touristik drittgrößten europäischen Reisekonzerns, und das Unternehmen nahm weniger Geld ein als erhofft. Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben, wie es hieß. «In der Folge kam es zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf, welcher bis zum Closing des Investorenprozesses nicht mehr überbrückt werden konnte», teilte FTI weiter mit. Dem «Handelsblatt» zufolge soll sich bei FTI kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages aufgetan haben.
Warum gibt es keine weitere Staatshilfe?
Die Bundesregierung lehnt neue staatliche Hilfen für den Reisekonzern ab. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, es gebe haushalterische, rechtliche und wirtschaftliche Gründe, weswegen keine weiteren Hilfen über die «sehr vielen großen Hilfen» hinaus erfolgt seien.
Muss jetzt wieder der Steuerzahler einspringen?
Das soll der 2021 gestartete Deutsche Reisesicherungsfonds verhindern. Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Die Versicherung hatte damals wegen einer Haftungsbeschränkung nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, der Staat sprang mit Millionen ein. Der Fonds soll bis Ende Oktober 2027 von den Veranstaltern mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Während der Aufbauphase unterstützt der Staat den Fonds durch eine Kreditlinie. Wie viel die Insolvenz den Fonds kostet, war zunächst unklar.
03.06.2024