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Polizei fängt nachts entlaufene Rinder in Gauting ein 

Foto: Polizei Gauting | © Foto: Polizei Gauting

Foto: Polizei Gauting

Heute Nacht hatte es die Gautinger Polizei wieder einmal mit einem im tierischen Einsatz zu tun. Denn um kurz vor 03 Uhr ging heute früh über die Integrierte Rettungsleitstelle der Hinweis ein, dass eine Gautinger Rettungsdienstbesatzung vier freilaufende Rinder mitten auf der Starnberger Straße in Richtung Gautinger Ortsmitte gesichtet hat. 

Daraufhin wurde umgehend eine Gautinger Streife mit drei Kollegen zur Starnberger Straße beordert. Gemeinsam mit den Kräften des Rettungsdienstes, einem zufällig vorbeikommenden Helfer der Bundeswehr und zwei Streifen der PI Starnberg und der PI Herrsching konnten die Rinder bei ihrem nächtlichen Spaziergang mitten durch Gauting am Maibaum in der Ortsmitte zunächst gestoppt werden.

Rinder wieder auf der Weide angekommen 

Die vier Rinder konnten glücklicherweise mit vereinten Kräften zur Rückkehr vom Gautinger Ortskern bewegt werden und anschließend  in Richtung zum Ortsausgang in Fahrtrichtung Starnberg geleitet werden. Dort warteten die mittlerweile verständigten Eigentümer, nachdem ein Kollege auf der Wache alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte, um die nicht in Gauting wohnhaften Besitzer der Rinder ausfindig zu machen.

Mit Polizeibegleitung konnten die vier Rinder Finschgal, Jamie, Sam und die trächtige Schmusi gegen 04.40 Uhr wieder zurück auf ihre Weide an der Reismühle gebracht werden. Dort wurde dann festgestellt, dass der Weidezaun an einer Stelle von einer unbekannten Person geöffnet worden war.

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Foto: Polizei Gauting

Appell der Polizei an Radfahrer und Spaziergänger

An der Stelle bittet die Polizei Radfahrer und Spaziergänger, die Finger von den Weidezäunen zu lassen. Da es an derselben Weide bereits im Oktober 2023 eine bewusste Zaunöffnung mit entlaufenem Jungvieh gegeben hatte, wird darauf hingewiesen, dass so eine Öffnungs-Aktion kein Kavaliersdelikt ist. Insbesondere dann nicht, wenn durch den Ausbruch der Kühe jemand zu Schaden kommt, werden Ermittlungen nach § 315 b einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.

12.08.2024

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