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Neu: Geboosterte & Genesene Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne

Dr. Florian Herrmann:

Infektionsschutz Verordnung in Bayern:

Die Verordnung wird um weitere vier Wochen verlängert, zum 13. Januar 2022 wird sie dann in Kraft treten. Es gibt einen nahtlosen Übergang.

Es wird keine Veränderungen zu vorher geben, außer Anpassungen, die sinnvoll sind, um einheitlich zu verfahren:

  1. Ausnahme für Minderjährige Schüler in der 2G-Regel: Diese dürfen auch ohne 2G Nachweis in Geschäfte, Restaurants etc., da sie in den Schulen regelmäßig getestet werden.

  2. Veränderungen bei der 2G plus Regelung: Wer geboostert ist, braucht keine zusätzlichen Tests mehr zu machen. Bisher war die Regelung, dass es ab 14 Tage nach der Booster-Impfung gilt. Das wird jetzt ab sofort gelten, also ab dem Tag des Boosters. 

  3. Vollständig immunisierte Personen gelten wie geboosterte Personen. Also 2-mal geimpft + anschließende Infektion.

 

Quarantäne/Isolation:

Bisher mussten Kontaktpersonen 10 Tage und Infizierte 14 Tage in Quarantäne/Isolation.

NEU: Es gelten nun 10 Tage für ALLE. Nach den 10 Tagen wird man aus der Quarantäne entlassen und braucht keinen PCR-Test mehr. Vor den 10 Tagen kann man sich nach 7 Tagen mit einem PCR-Test oder Schnelltest freitesten.

Die Infizierten müssen 48 Stunden vor dem Test allerdings schon symptomfrei sein. 

Das vorzeitige Ende der Quarantäne oder Isolation wird unmittelbar wirksam mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an die Landeshauptstadt München:

Infizierte (Indexpersonen) übermitteln das negative Testergebnis entweder über das Kontaktformular auf www.muenchen.de/ipentlassung.

Kontaktpersonen übermitteln das negative Testergebnis entweder über das Kontaktformular auf www.muenchen.de/kpentlassung oder durch eine E-Mail an corona-information-kontaktpersonen@muenchen.de.

>>Hier seht ihr, ab wann ihr euch freitesten könnt<<

 

Ab Freitag/Samstag wird gelten:

Geboosterte als Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe soll für frisch Geimpfte und Genesene gelten. 

 

2G-Plus nicht in der Gastro: 

Durch die Sperrstunde und alle aktuellen weiteren Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen für Gastro, Bar, etc. wird kein 2G-Plus in der Gastronomie in Bayern eingeführt

11.01.2022

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