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Maskenpflicht für Münchner Grundschüler
Die Münchner Schülerinnen und Schüler sind zurück aus den Ferien – und ab heute müssen im Unterricht alle Maske tragen, auch Grundschulkinder.
Die Ausnahmeregelung der Stadt ist am Sonntagabend von der Regierung von Oberbayern und vom Gesundheitsministerium gekippt worden. Letzteres begründet den Schritt damit, dass die Corona-Zahlen weiter stark steigen und die Verbreitung diffus ist.
Zumindest für die nächsten drei Wochen sei eine Maskenpflicht auch im Grundschulunterricht geboten, heißt es. Oberbürgermeister Reiter will allerdings noch prüfen lassen, ob die Stadt die Entscheidung so akzeptieren muss oder dagegen vorgehen kann.
OB Reiter: Kein Verständnis für Ablehnung der Maskenpflicht-Befreiung für Grundschüler am Platz
(9.11.2020) Am Sonntagabend hat der Freistaat mitgeteilt, dass er die städtische Ausnahmegenehmigung für Münchner Grundschüler, am Platz keine Maske tragen zu müssen, nicht verlängert. Auch den Kompromissvorschlag, dass die Befreiung von der Maskenpflicht am Platz nur dann gilt, solange an der jeweiligen Grundschule kein Corona-positiver Fall auftritt, hat der Freistaat nicht genehmigt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich – und mit mir viele Eltern und Schüler – bin mehr als nur enttäuscht von dieser Entscheidung. Die Münchner Ausnahmeregelung war für unsere Grundschüler und ihre Eltern eine echte Erleichterung in dieser schwierigen Zeit und infektiologisch gut begründet. Deshalb hatte sie das Gesundheitsministerium bislang ja auch mitgetragen.
Überhaupt kein Verständnis habe ich aber dafür, dass auch der von mir noch am Freitagabend mit der Staatsregierung auf höchster Ebene vereinbarte Kompromiss am Sonntagabend einfach aufgekündigt wurde, ohne dass sich die Faktenlage geändert hätte.
Da wäre es transparenter und ehrlicher, die Möglichkeit einer fachlich begründeten Ausnahmegenehmigung ganz aus der Verordnung zu streichen, als hier aus politischen Gründen ein Exempel auf dem Rücken der Münchner Grundschüler zu statuieren.
Ich bedaure es außerordentlich, dass wir hier nicht – wie bislang üblich – in enger Abstimmung zwischen Stadt und Freistaat eine Lösung gefunden haben zum Wohl der Menschen, für die wir gemeinsam Verantwortung tragen und für die Akzeptanz der Regelungen, die zum Schutz ihrer Gesundheit leider notwendig sind.“