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Keine Lockerungen - mehr Einschränkungen: So sieht der Plan für den Herbst aus

Großveranstaltungen, Private Feiern, Tests etc.:

Erstmals seit Juni haben heute die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel über eine Neuausrichtung der Corona-Strategie beraten. Das sind die Ergebnisse:

 

Private Feiern

  • Für Feiern im privaten Bereich gilt in Bayern weiterhin eine Obergrenze von 100 Personen in geschlossenen Räumen und von 200 Personen im Außenbereich.

  • Auf eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen, wie es zunächst vorgeschlagen wurde, konnten sich Bund und Länder nicht final einigen.

  • Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien

 

Großveranstaltungen

  • Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf- und Schützenfeste sind bis mindestens 31. Dezember 2020 verboten

 

Weihnachtsmärkte & Fasching/Karnveal

  • Kanzlerin Angela Merkel will erst später über die Zulassung von Karnevalsveranstaltungen und Weihnachtsmärkten in der Corona-Pandemie entscheiden. Das werde und müsse heute nicht entschieden werden, sagte Merkel am Donnerstag.

 

Teststrategie der Reise-Rückkehrer nach der Sommerreisesaison

  • Nach den Sommerferien (15. September) gibt es keine kostenlosen Corona-Tests mehr für Reisende aus Nicht-Risikogebieten

  • Keine verpflichtenden Tests  mehr für Reisende aus Risikogebieten

  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können

  • Die Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten

  • Geprüft wird auch, ob Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihren Test selbst zahlen müssen

  • EIne Rechtsänderung wird angestrebt. Es soll keine Entschädigung mehr für den Einkommensausfall geben, sofern jemand in ein vorab ausgewiesenes Risikogebiet reist 

  • Tests sollen weiterhin ausgebaut werden

  • Grenzkontrollen zu Deutschland sollen in den nächsten Wochen beibehalten werden

  • Digitalen Einreisekarten sollen erstellt werden  

 

Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht 

  • Alle Bundesländer (außer Sachsen Anhalt) Mindestens 50 € Bußgeld sind fällig für Maskenverweigerer

  • Verkehrsminister sollen prüfen, ob das Bußgeld als Beförderungsendgelt erhoben werden kann – so wird verhindert, dass weitere Kapazitäten der Polizei beansprucht werden, da Bahnmitarbeiter dieses Geld erheben dürfen 

 

Sonstiges

  • Mehr bezahlte Krankentage (5 Tage) für Eltern bei erkrankten Kindern

 

 

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