Bundesregierung: Isolationspflicht wird auf fünf Tage verkürzt

Menschen, die sich mit Corona infiziert haben, sollen künftig nur noch fünf statt sieben Tage in Isolation.

Das geht aus den neuen Leitlinien des Robert-Koch-Instituts hervor. Die Verkürzung ist möglich, weil die aktuelle Omikron-Variante etwas harmloser verläuft und damit auch die Gefahr andere anzustecken reduziert ist.

Allerdings wird empfohlen: Wer nach fünf Tagen noch positiv ist, sollte sich weiterhin isolieren, auch wenn sie oder er keine Symptome mehr hat.

 

Infizierte Beschäftigte im Gesundheitswesen, der Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sich ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes für fünf Tage isolieren.

Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Infizierte können sich frühestens an Tag fünf freitesten, wenn sie zuvor 48 Stunden keine Symptome hatten. Zudem muss die Testung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erfolgen – entweder mit einem Antigen- oder PCR-Test. 

Kontaktpersonen von Infizierten empfiehlt das RKI ebenfalls, die Kontakte zu reduzieren. Zusätzlich sind sie aber verpflichtet, sich täglich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf mit einem Antigen-Schnelltest oder einem Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAAT) zu testen.

04.05.2022