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München verbietet alle Klima-Kleber-Proteste bis 08.Januar
Die Stadt München hat alle Klima-Kleber-Proteste bis zum 8. Januar 2023 untersagt, dafür wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Verfügung gelte wohl für Straßen, die für Rettungseinsätze kritisch sind und auf Autobahnen und Schilderbrücken.
Sämtliche Versammlungen untersagt
Aufgrund der jüngsten Aktivitäten der KlimaaktivistInnen untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt sämtliche Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist.
Die Allgemeinverfügung ist ab dem 10.12.2022, 00.00 Uhr wirksam und bis vorerst zum Ablauf des 08.01.2023 gültig.
Verbot für alle kritischen
Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen, inklusive Autobahnschilderbrücken. Die betroffenen Straßen ergeben sich aus der Auflistung, die der Allgemeinverfügung angehängt ist. Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar.
Das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot dient dazu, die Freihaltung der Hauptrouten der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit zu gewährleisten und möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München erachtet das Kreisverwaltungsreferat die hiermit einhergehende Einschränkung des Versammlungsrechts aufgrund der Erfahrungen in den letzten Tagen als erforderlich. Die am Montagmorgen am Stachus stattgefundene Versammlung war bislang die einzige Protestaktion, die im Vorfeld medial angekündigt worden war.
Versammlungs- und Meinungsfreiheit
Die Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium München haben daraufhin versucht, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird. Diese Reglementierungen wurden von den AktivistInnen gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt.
09.12.2022