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Offiziell: Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert

Was das für Arbeitnehmer bedeutet:

Das Kurzarbeitergeld soll wegen der Coronakrise bis Ende Dezember 2021 und damit auf 24 Monate verlängert werden. Das haben die Spitzen von Union und SPD beschlossen.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Die betroffenen Firmen würden zusätzlich dadurch entlastet, dass die Bundesagentur für Arbeit ihnen bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe die Sozialbeiträge erstattet, die sie auch bei Kurzarbeit entrichten müssen, hieß es.

 

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht.

Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

 

Fragen und Antworten rund um das Kurzarbeitergeld:

 

Was bedeutet Kurzarbeit für die Mitarbeiter?

Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der Arbeitnehmer des Betriebes betroffen sein.

 

Wie berechnet sich mein Gehalt während der Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen Beschäftigten 60 Prozent des üblichen Gehaltes für die ausgefallenen Arbeit, bei Menschen mit Kindern beläuft sich das Kurzarbeitergeld auf 67 Prozent des ausgefallenen Anteils des Nettoentgelts.

 

Wie viel Prozent vom Lohn bekommt man bei Kurzarbeit?

Kurzarbeitergeld wird für den Verdienstausfall gezahlt, der aufgrund der Verkürzung der Arbeitszeit entsteht. Dabei gelten, ähnlich wie beim Arbeitslosengeld I, zwei Leistungssätze. Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des Nettolohns. Wenn sie Kinder versorgen müssen, steigt der Satz auf 67 Prozent.

 

Was muss der Arbeitgeber bei Kurzarbeit bezahlen?

Der Arbeitgeber muss mit seinen betroffenen Angestellten vereinbaren, um wie viel Prozent ihre jeweilige Arbeitszeit reduziert werden soll. ... Mindestens ein Drittel aller Angestellten müssen von der Kurzarbeit und einem Entgeltausfall von jeweils mindestens 10 Prozent des monatlichen Bruttogehalts betroffen sein.

 

Wird bei Kurzarbeit Urlaub abgezogen?

Das Urlaubsentgelt berechnet sich trotz der Kurzarbeit nach dem ungekürzten Entgelt der letzten 13 Wochen entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG. Arbeitnehmer können also Verdienstausfälle durch Kurzarbeit vermeiden, indem sie Urlaub nehmen.

 

Was ist bei Kurzarbeit erlaubt?

Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. ... Damit erhält der Mitarbeiter vom Arbeitgeber zusätzlich das Arbeitsentgelt für die geleisteten Überstunden, andererseits vermindert sich sein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

 

Wie sieht der steuerliche Aspekt des Kurzarbeitergelds aber aus? Muss man dieses am Ende des Jahres in der Steuererklärung mit angeben und dann auch versteuern?

Da das Kurzarbeitergeld nicht von der Bundesagentur für Arbeit an die Betroffenen ausgezahlt wird, sondern vom jeweiligen Arbeitgeber, findet man diese sogenannten Lohnersatzleistungen auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung.

Diese müssen in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Dort ist sogar eine Zeile explizit für Kurzarbeitergeld oder andere Zuschüsse, Zuschläge und Aufstockungsbeiträge vorgesehen.

 

Muss ich Steuern nachzahlen?

Alle Formen von Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, weil sie durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen werden. Doch Vorsicht an dieser Stelle:

Das Kurzarbeitergeld muss quasi durch die Hintertür doch versteuert werden. Denn es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass das erhaltene Kurzarbeitergeld den persönlichen Steuersatz erhöht, mit dem das restliche Einkommen versteuert werden muss. Das Kurzarbeitergeld wird für die Steuerberechnung am Jahresende zum Einkommen addiert.

Das bedeutet, dass viele Empfänger von Kurzarbeitergeld für das Jahr der Kurzarbeit bei der Einkommenssteuererklärung nachzahlen müssen, weil bis dato auf das laufende Gehalt zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde.

Und je mehr ein Arbeitnehmer verdient, desto höher ist sein individueller Steuersatz. Leistungen wie das Kurzarbeitergeld, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sorgen also dafür, dass der persönliche Steuersatz steigt. Bei höherem Kurzarbeitergeld können entsprechend auch höhere Nachzahlungsbeträge anfallen.

 

 

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