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Münchner Tierheim will gelockerte Regeln für Listenhunde

Weil es offenbar immer schwieriger wird, herrenlose Listenhunde zu versorgen, fordert das Tierheim München nun Lockerungen bei der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit – umgangssprachlich auch als "Kampfhundeverordnung" bekannt.

 

Versorgungsmöglichkeiten kommen an die Grenzen

Tierheimen ist es nicht erlaubt, Listenhunde an potenzielle Halter zu vermitteln. Aufgrund dieser Regelung befinden sich allein im Tierheim München teilweise bis zu 30 Listenhunde, die versorgt werden müssen. Aus Platzgründen ist das aber manchmal kaum noch möglich.  

Würde man besagte Verordnung überarbeiten und lockern, könnten bestenfalls auch Hunde, die aufgrund ihrer Rasse bisher als Listenhunde eingestuft werden, neue Besitzer mithilfe des Tierheims finden. In Bayern gelten unter anderem Pit Bulls, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als Kampfhunde.

20.07.2022

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