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Einzelhandel, Schulen & Kitas: Ab morgen gelten im Landkreis München strengere Corona-Regeln

Ab Morgen, den 24. April, gibt es im Landkreis München weitere Corona-Verschärfungen. Das bedeutet:

 

  • ab 24. April: nur noch "Click & Collect" (da der Landkreis München im Korridor über 150 liegt)

  • ab 24. April: Körpernahe Dienstleistungen (Fußpflege und Friseur) nur mit negativem Test

 

 

Für Schulen/Kitas im Landkreis München gelten ab dem 24. April folgende Regelungen:

 

Schulen:

  • Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen, Abschlussklassen:  Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht

  • alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen: Distanzunterricht


Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen für Kinder:

  • geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt (weitere Informationen siehe

 

Generell gilt:

Im Landkreis München gelten für Einzelhandel und Freizeit derzeit die Regelungen der Notbremse (Inzidenz über 100).

  • Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich max. der eigene Haushalt und 1 weitere Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt

  • Ausgangssperre: 22 Uhr bis 5 Uhr

  • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten: geschlossen

  • Sport: Individualsport mit dem eigenen Haushalt und 1 weiteren Person

  • Außengastronomie: geschlossen

  • Theater, Konzerte, Opern, Kinos: geschlossen

  • Freizeitveranstaltungen: untersagt

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