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Einzelhandel, Schulen & Kitas: Ab morgen gelten im Landkreis München strengere Corona-Regeln
Ab Morgen, den 24. April, gibt es im Landkreis München weitere Corona-Verschärfungen. Das bedeutet:
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ab 24. April: nur noch "Click & Collect" (da der Landkreis München im Korridor über 150 liegt)
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ab 24. April: Körpernahe Dienstleistungen (Fußpflege und Friseur) nur mit negativem Test
Für Schulen/Kitas im Landkreis München gelten ab dem 24. April folgende Regelungen:
Schulen:
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Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen, Abschlussklassen: Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht
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alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen: Distanzunterricht
Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen für Kinder:
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geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt (weitere Informationen siehe
Generell gilt:
Im Landkreis München gelten für Einzelhandel und Freizeit derzeit die Regelungen der Notbremse (Inzidenz über 100).
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Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich max. der eigene Haushalt und 1 weitere Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt
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Ausgangssperre: 22 Uhr bis 5 Uhr
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Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten: geschlossen
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Sport: Individualsport mit dem eigenen Haushalt und 1 weiteren Person
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Außengastronomie: geschlossen
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Theater, Konzerte, Opern, Kinos: geschlossen
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Freizeitveranstaltungen: untersagt