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Quarantäne-Änderung: Ohne Booster keine Lohnfortzahlung
Bayern hat Änderungen bei den Quarantäne-Regelungen beschlossen.
Beschäftigte die in Quarantäne müssen, weil sie beispielsweise Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten, haben Anspruch auf Lohnersatzleistung vom Staat. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und bekommt dann diesen vom Staat ersetzt – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. BIslang galt hier die 2G-Regel, ab jetzt ist aber eine Boosterimpfung notwendig dafür.
Das bedeutet nur Geboosterte sollen den kompletten Lohn auch in Quarantäne weiterhin ausgezahlt bekommen.
Also wer zweimal geimpft ist, Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte und in Quarantäne muss, hat künftig keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung.
Es gilt die Empfehlung der zuständigen Behörde imjeweiligen Bundesland. Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Auffrischimpfung jetzt festgelegt.
Allerdings soll erst einmal berücksichtigt werden, dass Betroffene eine zeit lang brauchen, bis sie zum dritten Mal geimpft sind. Für Betroffene, die mit Attest nachweisen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, soll eine Ausnahme gelten.
27.01.2022