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Zwischenfall in Ingolstadt: Mann hält sich an ICE bei 282 km/h fest

Ein spektakulärer Vorfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag (16. Januar) am Ingolstädter Hauptbahnhof: Ein Mann sprang auf einen anfahrenden ICE und hielt sich bis zum Nothalt in Kinding außen am Zug fest. Trotz einer Höchstgeschwindigkeit von 282 km/h überlebte der Mann unverletzt.

Details zum Vorfall

Gegen 15:00 Uhr informierte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord die Bundespolizeiinspektion Nürnberg über eine besorgniserregende Beobachtung. Zeugen hatten einen Mann gesehen, der auf den abfahrenden ICE am Ingolstädter Hauptbahnhof sprang und sich zwischen zwei Waggons an Kabelsträngen festhielt. Der betroffene Zug, ICE 786, war auf der Strecke von München nach Lübeck unterwegs und sollte planmäßig in Ingolstadt halten.

Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn (DB) identifizierte den ICE und veranlasste den Triebfahrzeugführer, den Zug außerplanmäßig am Bahnhof Kinding kontrolliert zu stoppen. Ein zufällig mitfahrender Polizeibeamter der Landespolizei stellte dort den 40-jährigen ungarischen "Fahrgast" fest und brachte ihn in den Zug.

In München schon ohne Fahrschein eingestiegen 

Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits in München ohne Fahrschein in den Zug gestiegen war. Am Ingolstädter Hauptbahnhof verließ er den Zug für eine Zigarettenpause. Als der Zug sich in Bewegung setzte, sprang er auf eine Halterung zwischen den Waggons, um sein Gepäck, das im Zug geblieben war, nicht allein weiterreisen zu lassen.

Der ICE erreichte auf der Strecke von Ingolstadt nach Kinding eine Geschwindigkeit von bis zu 282 km/h. Der Mann blieb unverletzt und wurde im Nürnberger Hauptbahnhof der Bundespolizei übergeben.

Konsequenzen der Bundespolizei

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Zudem erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer betriebsstörenden Handlung.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den lebensgefährlichen Risiken des S-Bahn- oder Zugsurfens. Personen, die auf oder an Zügen gesehen werden, sollten umgehend die Bundespolizei, andere Rettungs- oder Sicherheitsorganisationen oder das Bahnpersonal informieren.

17.01.2025

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