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Maskenpflicht im Unterricht beendet - dennoch bleiben Einschränkungen

Die genrerelle Maskenpflicht im Unterricht wird nach zwei Wochen nun beendet. Absofort entscheidet der Drei-Stufen-Plan. Die Maßnahmen treten jedoch nicht automatisch beim Erreichen der Infektionszahlen in Kraft, sondern müssen von der Gesundheitsbehörde oder der Schule Angeordnet werden.

Die Maske darf nur am Platz ausgezogen werden. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus bleibt die Maskenpflicht bestehen. 

 

Der neue Drei-Stufen-Plan

Entscheidend für mögliche Einschränkungen im Schulalltag ist das Infektionsgeschehen im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Dazu wurde folgender Drei-Stufen-Plan entwickelt:

Stufe eins - Regelbetrieb: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 ist ein Regelbetrieb unter Hygieneauflagen geplant.

Stufe zwei - Maskenpflicht im Unterricht: Erreicht die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis den Wert von 35 müssen dort Schüler an weiterführenden Schulen auch am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Maskenpflicht gilt nur dann nicht, wenn auch im Klassenzimmer ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleistet werden kann. Grundschulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Ursprünglich war eine Maskenpflicht schon ab einem Wert von 20 geplant.

Stufe drei - Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht: Auch der Grenzwert für die Teilung von Klassen und den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht steigt - von 35 auf 50. Ab dieser Schwelle wird der Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer wieder eingeführt. Das bedeutet laut Kultusministerium in aller Regel, dass die Klassen geteilt und die Gruppen im wöchentlichen Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht haben - es sei denn in der Schule lässt sich der Mindestabstand einhalten. Im Unterricht gilt verpflichtend eine Maskenpflicht, auch für Grundschüler.

Bei den Schwellenwerten handelt es sich nach Ministeriumsangaben jeweils "um Richtkriterien": Die Entscheidung, welche Stufe jeweils greift, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schulaufsicht.

Stand : 2021

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