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Ex-Ampel-Koalition einigt sich auf mehr Kindergeld und Steuersenkung

Die FDP hat sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, kritisierte Bürokratiekosten aus einem Gesetzentwurf zu entfernen, der noch aus der Zeit der Ampel-Koalition stammt.

Diese Anpassung geht einher mit weitreichenden Steuerentlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die besonders Familien und mittlere Einkommen unterstützen sollen.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah Maßnahmen vor, die nach Ansicht der FDP neue Bürokratiekosten für Unternehmen verursacht hätten. Diesen Kompromiss hatte die Partei noch während der Ampel-Koalition akzeptiert, wollte ihn nach dem Ende der Regierung jedoch nicht mehr mittragen.

Steuerentlastungen: Schleichende Steuererhöhung wird verhindert

Der Kern des Gesetzes bleibt jedoch unverändert: Ab Januar 2025 soll eine schleichende Steuererhöhung durch den Ausgleich des Inflationseffekts auf die Einkommensteuer verhindert werden. Hierzu werden mehrere Eckwerte im Steuertarif angepasst.

  • Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro im Jahr 2025. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung geplant.

  • Progression: Höhere Steuersätze greifen künftig erst bei höheren Einkommen.

  • Reichensteuer: Die Grenze für die Reichensteuer bleibt unverändert.

  • Solidaritätszuschlag: Die Freigrenze wird angepasst, um mittlere Einkommen weiter zu entlasten.

Familienfreundliche Maßnahmen: Kindergeld und Freibeträge steigen

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Unterstützung von Familien:

  • Kindergeld: Ab 2025 steigt es um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat.

  • Kinderfreibetrag: Dieser wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben.

  • Kindersofortzuschlag: Familien mit geringem Einkommen erhalten eine Erhöhung von fünf Euro auf 25 Euro monatlich.

Laut Berechnungen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro im nächsten Jahr um 306 Euro entlastet. Eine weitere Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen ist für 2026 vorgesehen.

Bundesrat als Stolperstein: Länder befürchten Einnahmeverluste

Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat bleibt jedoch ungewiss, da die Länder durch die Steuerentlastungen auf Einnahmen verzichten müssten.

13.12.2024

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