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Neue Schilder in München: Falschparker zahlen hier hohe Strafe
In den letzten Jahren hat sich das Mobilitätsverhalten vieler Menschen verändert. Ein Trend, der immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist das Car-Sharing. Stattdessen teilen sich immer mehr Autofahrer Fahrzeuge, um Kosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und gleichzeitig flexibler unterwegs zu sein. Auch in München ist dieser Wandel spürbar – hier zeigt sich eine klare Zunahme von Car-Sharing-Fahrzeugen.
Car-Sharing in Zahlen: München auf Platz 2 in Deutschland
Laut aktuellen Studien ist die Zahl der Car-Sharing-Fahrzeuge pro 1000 Einwohner in den letzten zwei Jahren in München gestiegen – von zwei auf über drei Fahrzeuge. Dies bedeutet nicht nur eine signifikante Steigerung der Nutzung von Car-Sharing-Diensten, sondern auch, dass München deutschlandweit den zweiten Platz in Bezug auf die Car-Sharing-Dichte belegt.
Strafe für Falschparker
Auf den Flächen, die für das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen ausgewiesen sind, dürfen private Fahrzeuge nicht abgestellt werden. Ihre Halter müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie dort parken. Es werden um die 55 Euro fällig.
Wird ein Fahrzeug an einer Station ausgeliehen, so muss es nach Gebrauch wieder an derselben Stelle zurückgegeben werden. Ab Ende 2024 wird es in München zusätzliche, von der Landeshauptstadt geförderte Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Angebote geben. Bis 2026 sollen im Stadtgebiet dann 600 Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing eingerichtet werden.
Es gibt ausgewiesene Carsharing-Parkplätze für stationsbasierte Carsharing Anbieter. Hier sind Anmietort und Abstellort der gleiche.
Zudem gibt es auch anbieteroffenen Carsharing-Parkplätzen. Wenn hier ein Carsharingauto von einem stationsunabhänigen Anbieter angemietet wird, dann muss es nicht dorthin wieder zurückgebracht werden.
05.12.2024