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Mundschutz am Steuer: Erlaubt oder verboten?

Die Maskenpflicht gilt in Bayern erst ab Montag – und auch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. Doch auch jetzt schon sieht man es immer häufiger,  viele in München und der Region tragen auch im Auto einen Mundschutz. Beim Autofahren muss das Gesicht erkennbar sein, so stellt der Gesetzgeber sicher, einen Autofahrer identifizieren zu können - zum Beispiel, falls er geblitzt wird. Doch wie sieht es mit einem Corona-Mundschutz aus?

Ist das dann überhaupt erlaubt? 

Die Polizei München hat bestätigt, dass es in der aktuellen Corona-Lage erlaubt ist, einen Mundschutz als Fahrer zu tragen. Dabei handelt es sich nicht um ein vorsätzliches Verschleiern der Identität, da in der aktuellen Lage gesundheitliche Motive im Vordergrund stehen. Es ist jedoch wichtig,  dass man auch mit Maske noch ausschlaggebende Gesichtszüge erkennen kann. Daher sollten vor allem selbstgemachte Masken nicht zu groß sein und nicht zu sehr ins Gesicht rutschen.

 

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