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Das sind die neuen Corona-Regeln ab Montag
Ab nächsten Montag (23.08.2021) gelten neuen Corona-Regeln:
Testpflicht für Ungeimpfte ab Inzidenz von 35 bei:
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Gastro drinnen
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Friseur
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Fitnessstudio
Das bedeutet konkret:
Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für:
- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)
- den Zugang zur Innengastronomie
- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
- Sportausübungen in geschlossenen Räumen
- Besuch von Krankenhäusern
- Beherbergungen: hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.
Außerdem:
Große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich.
Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter.
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20.08.2021