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Neue StVO-Regeln: Höhere Bußgelder, Strafen, Führerscheinentzug und mehr
Ab den 28. April 2020 wird es deutlich drastischere Strafen für alle Temposünder geben. Es treten nämlich diverse Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Die Änderungen sind folgende:
Geschwindigkeit
Wer innerorts 21 km/h zu viel fährt muss 80 Euro Bußgeld zahlen, dazu gibt es noch zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis wird für einen Monat entzogen. Bislang war der Führerschein erst ab 26 km/h zu viel weg und das auch erst im Wiederholungsfall.
Parken
Es gibt auch deutlich drastischere Strafen für alle Falschparker. Für das Parken auf Geh- und Radwegen, aber auch in zweiter Reihe steigen die Bußgelder auf bis zu 100 Euro.
Blockieren
Es wird deutlich höhere Strafen geben - beispielsweise für alle, die im Stau die Rettungsgasse blockieren oder sogar selbst befahren. Hier werden dann bis zu 320 Euro fällig plus obendrauf ein Monat Führerscheinentzug.
Radfahrer überholen
Bis dato mussten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern "ausreichend" Abstand halten. Nun gibt es eine konkrete Zahl: Mindestens 1,5 Meter Abstand im Ort und zwei Meter Abstand außerorts. Lkw, die über 3,5 Tonnen schwer sind, dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren.
An besonders gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lkw das überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Außerdem gilt vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.
Grüner Pfeil
Ab dem 27.04 2 wird es auch einen Grünpfeil geben, der ausschließlich für Radfahrer gilt. Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet.