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Das ändert sich im April 2025: Elterngeld, digitale Fahrzeugpapiere und mehr
Der April 2025 zahlreiche Neuerungen mit sich. Von finanziellen Anpassungen über Gesundheitsvorsorge bis hin zu Reisebestimmungen – hier ein umfassender Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Strengere Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Ab dem 1. April 2025 wird das Elterngeld nur noch an Elternpaare und Alleinerziehende gezahlt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Überarbeiteter Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung
Ab dem 1. April 2025 tritt ein aktualisierter Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung in Kraft. Angehende Fahrer sollten sich auf neue Fragen zu Themen wie Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen und spezifischen Verkehrsschildern einstellen. Diese Anpassungen reflektieren aktuelle Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus visumfreien Ländern, einschließlich der EU-Staaten und der Schweiz, eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA) für die Einreise nach Großbritannien. Die ETA kostet 10 Pfund (ca. 11,93 Euro) und ist bis zu zwei Jahre gültig. Reisende sollten die Genehmigung rechtzeitig vor Reiseantritt beantragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Früherer Anspruch auf Darmkrebsvorsorge für Frauen
Frauen haben nun bereits ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung von Darmkrebs im Abstand von zehn Jahren. Zuvor lag die Altersgrenze bei 55 Jahren. Diese Änderung basiert auf Erkenntnissen, dass frühzeitige Vorsorge die Heilungschancen erheblich verbessert. Wer sich keiner Darmspiegelung unterziehen möchte, kann alternativ alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Nach einer erfolgreichen Testphase in ausgewählten Regionen wird die elektronische Patientenakte (ePA) voraussichtlich ab Ende April 2025 bundesweit eingeführt. Die ePA ermöglicht es, Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde digital zu speichern und zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen auszutauschen. Versicherte erhalten automatisch eine ePA, können jedoch widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen.
01.04.2025