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Zuzahlungen in Apotheken, Herkunft von Fleisch & Co.: Wichtige Änderungen im Februar
Im Februar gibt es dank des Schaltjahres nicht nur einen Tag mehr, sondern es stehen auch wieder einige Änderungen und Neuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen des Alltags an. Wir haben euch das Wichtigste in der Übersicht zusammengefasst.
Zuzahlungen in der Apotheke
Bislang galt in der Apotheke, dass wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und man stattdessen mehrere Packungen kaufte, auf jede Packung eine Zuzahlung geleistet werden musste. Durch ein neues Gesetz ändert sich das nun und die Zuzahlung bezieht sich auf die Packungsgröße.
Herkunftskennzeichnung an Fleischtheke
Wer Fleisch an der Theke kauft, bekommt vom 1. Februar an mehr Transparenz: Die Herkunftskennzeichnung wird auf Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgedehnt. Es geht dabei darum, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Bei verpackter Ware gilt das schon, ebenso bei Rindfleisch von der Theke.
Amazon Prime führt Werbung ein
Wer den Streamingdienst Amazon Prime nutzt, muss sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn man Filme oder Serien streamt. Um das zu umgehen, müssen monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu den Prime-Gebühren bezahlt werden.
Ersatzfreiheitsstrafen werden halbiert
Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bislang. Bisher entsprach die Zahl der Tage, die der Betroffene für das Nichtbezahlen einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe hinter Gitter musste, den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Künftig ist es nur noch die Hälfte der Tagessätze.
Förderung klimafreundlicher Heizungen
Die Förderung klimafreundlicher Heizungen durch den Bund nimmt Fahrt auf: Voraussichtlich ab 1. Februar können sich Antragsteller bei der Förderbank KfW registrieren. Ab 27. Februar sind dann Anträge auf den Förderzuschuss möglich.
Digitalregeln auch für kleine Firmen
Die europäischen Regeln (Digital Services Act - DSA) für Angebote im Netz gelten vom 17. Februar an auch für kleinere Betreiber. Der DSA verpflichtet sie, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Für die Überwachung von Onlineriesen wie Google ist bereits die EU-Kommission zuständig. Für kleinere Anbieter ist das in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Einspeisevergütung bei Solaranlagen
Eine kleine Änderung kommt auf Besitzer jener Solaranlagen zu, die ab dem 1. Februar in Betrieb genommen werden. Laut Verbraucherzentrale sinkt die Einspeisevergütung dann um etwa ein Prozent, Besitzer bekommen also etwas weniger Geld, wenn sie Strom ins Netz abgeben.
29.01.2024