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Neuwahlen am 23. Februar: Das musst du wissen

Update, 13.11.2024 14:30 Uhr

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat im Bundestag die Entlassung seines Finanzministers Christian Lindner (FDP) und das damit verbundene Aus der Ampel-Koalition verteidigt. «Diese Entscheidung war richtig und sie war unvermeidlich», sagte er in seiner Regierungserklärung. 

Er begrüßte, dass es mit dem 23. Februar nun eine Einigung auf einen Termin für die Neuwahl gebe. Er sei «sehr dankbar dafür». Die Union rief er dazu auf, nun vor der Auflösung des Bundestags gemeinsam noch wichtige Gesetze miteinander zu beschließen. «Lassen sie uns da, wo wir einig sind, auch einig handeln. Es wäre gut für unser Land», sagte er.

Scholz nennt Liste von noch möglichen Beschlüssen

Konkret nannte Scholz Entlastungen bei der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer, die zum 1. Januar 2025 gelten sollten. Nötig sei zudem, schnell möglichst viel von der vorgesehenen Regierungsinitiative für mehr Wachstum zu beschließen. Auch eine Kindergelderhöhung solle Anfang 2025 kommen. Der Kanzler nannte außerdem Grundgesetzänderungen, um das Bundesverfassungsgesetz stärker gegen mögliche politische Einflussnahmen zu wappnen.

Söder erstmals im Bundestag - Habeck verpasst Debatte

In der für zwei Stunden geplanten Debatte über die Regierungserklärung «zur aktuellen Lage» soll zum ersten Mal auch CSU-Chef Markus Söder als Mitglied des Bundesrats sprechen.

Update, 12.11.2024 14:53 Uhr

Scholz stellt wohl die Vertrauensfrage am 16. Dezember 2024. 

Erstmeldung 12.11.2024, 11 Uhr

Laut Berichten sind sich Union und SPD wohl einig und die Bundestags-Neuwahlen finden am 23.Februar 2025 statt. 

Die vorgezogene Bundestagswahl wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden. Der Termin wurde auch mit den Grünen abgestimmt, sodass eine breite Zustimmung für diesen Wahltermin im Bundestag erwartet wird. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plant, bereits am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Die endgültige Entscheidung über den Wahltermin obliegt jedoch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Eigentlich Neuwahlen am 15. Januar 

Ursprünglich hatte Scholz den 15. Januar für die Vertrauensfrage angesetzt, um eine Neuwahl Ende März zu ermöglichen. Nach zunehmendem Druck aus der Öffentlichkeit signalisierte er jedoch am Sonntag: „Dass ich noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stelle, wenn das alle gemeinsam so sehen, ist für mich überhaupt kein Problem“, erklärte der Kanzler. Scholz betonte, dass er eine Einigung der Fraktionschefs von SPD und CDU/CSU – Rolf Mützenich und Friedrich Merz – respektieren werde.

Kompromiss am 23. Februar 

Der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, plädierte am Montag für eine schnelle Neuwahl und erklärte, nach dem Ende der Ampel-Koalition eine Wahl im Februar anzustreben. Am Montag und Dienstag tauschten sich Merz und Mützenich in intensiven Gesprächen über den geeigneten Wahltermin aus. Ursprünglich favorisierte die Union den 19. Januar als möglichen Termin, entschied sich jedoch für den Kompromiss am 23. Februar, um den Parteien mehr Zeit zur Vorbereitung einzuräumen.

Das sind die nächsten Schritte

Nach der Einigung auf den 23. Februar kommenden Jahres als Datum der vorgezogenen Bundestagswahl ist nun der Kanzler am Zuge.

  • Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt im Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen - in der Erwartung, dass das Gegenteil passiert.

  • Der Bundestag entscheidet 48 Stunden später über diesen Antrag.

  • Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.

  • Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun.

  • Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.

  • Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin.

Was bedeutet das für den Fall Scholz?

Nach dem Rauswurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und dem Rückzug der FDP aus der Ampel führt Kanzler Scholz nur noch eine rot-grüne Minderheitsregierung an. Es kann also keine Rede mehr davon sein, dass er - wie Karlsruhe es formuliert hat - «eine Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiß». Seine Handlungsfähigkeit ist auf diese Weise stark beeinträchtigt, er müsste sich für jeden Gesetzesbeschluss mühsam mit Stimmen aus der Opposition eine Mehrheit organisieren. 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wies unmittelbar nach dem Ampel-Crash auf seine Zuständigkeit für die Auflösung des Bundestages hin. «Zu dieser Entscheidung stehe ich bereit», sagte er. Das Grundgesetz knüpfe diese Entscheidung an Voraussetzungen. «Aber unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das wird mein Prüfungsmaßstab sein.»

Wie geht es nach der Auflösung des Bundestages weiter?

Wenn er die Auflösung des Bundestages verkündet, wird Bundespräsident Steinmeier zugleich einen Termin für die Neuwahl bekanntgeben. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Inzwischen gibt es eine Festlegung auf den 23. Februar kommenden Jahres. Die Bundesregierung bleibt derweil geschäftsführend im Amt - bis ein neuer Kanzler gewählt und seine Ministerinnen und Minister ernannt sind.

Neuwahl in 109 Tagen - schneller als 2005

Die Neuwahl findet nun noch schneller statt als bei dem jüngsten historischen Beispiel 2005, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Vertrauensfrage stellte. Damals lagen zwischen der Entscheidung für eine Neuwahl und dem Termin 119 Tage, jetzt sind es 109 Tage.

Die Entwicklungen zur Bundestagswahl und die geplante Abstimmung im Februar lassen auf einen politisch intensiven Jahresbeginn schließen.

Wie ist die Vertrauensfrage im Grundgesetz geregelt?

Dass ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 Grundgesetz stellt, ist in der Geschichte der Bundesrepublik erst fünfmal vorgekommen. Zweimal (November 2001 und Juli 2005) griff Gerhard Schröder (SPD) zu diesem Mittel. Davor stellten Willy Brandt (SPD) im September 1972, Helmut Schmidt (SPD) im Februar 1982 und Helmut Kohl (CDU) im Dezember 1982 die Vertrauensfrage. 

Das Grundgesetz regelt die Frage nur knapp. Dort heißt es in Artikel 68, Absatz 1: «Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.» Dieses Recht erlösche, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kanzler wähle. 

Festgelegt wird in Absatz 2 zudem, dass zwischen dem Antrag des Kanzlers und der Abstimmung im Bundestag 48 Stunden liegen müssen.

12.11.2024

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