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Erstes beschlagnahmtes Raser-Auto versteigert

Erste Fahrzeugversteigerung eines Rasers in Österreich: Ein wegweisendes Urteil der Straßenverkehrsordnung

In Österreich wurde erstmals ein beschlagnahmtes Auto eines Rasers versteigert. Diese Maßnahme ist durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich geworden, die seit dem 1. März 2024 in Kraft ist. Das Fahrzeug, das einem Fahrer in Vorarlberg aufgrund einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung abgenommen wurde, wurde kürzlich über eine Onlineauktion des Dorotheums versteigert.

Hintergrund der Versteigerung

Der betreffende Fahrer war außerhalb des Ortsgebiets mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs. Daraufhin wurde sein Fahrzeug zunächst vorläufig und später behördlich beschlagnahmt. Der Startpreis des als „überholungsbedürftig“ beschriebenen Autos mit 110 PS lag bei 2.000 Euro. Letztlich wurde das Fahrzeug am 2. Oktober für 6.800 Euro versteigert.

Aufteilung des Auktionserlöses

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der Erlös der Versteigerung aufgeteilt: 70 Prozent fließen in den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, während 30 Prozent der Gebietskörperschaft zugutekommen, die die Kosten für die Strafverfolgung trägt. Im konkreten Fall ging dieser Anteil an das Land Vorarlberg.

Gesetzliche Grundlage

Seit der Änderung der StVO können Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt werden. Dies gilt, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h überschritten wird. Die Fahrzeuge können dann nicht nur vorläufig abgenommen, sondern auch dauerhaft beschlagnahmt und versteigert werden.

Beschlagnahmungen in Österreich

Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung wurden in Österreich bereits 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Innerhalb von 14 Tagen prüfen die Behörden, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschlagnahme vorliegen, etwa ob der Fahrer der Eigentümer des Fahrzeugs ist oder ob es sich um ein Miet- oder Leasingfahrzeug handelt. Auch die Korrektheit der Geschwindigkeitsmessung wird überprüft. Bislang wurden 13 Fahrzeuge dauerhaft beschlagnahmt, und es wird erwartet, dass weitere Versteigerungen folgen.


14.10.2024