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Offiziell: Volksfeste wieder erlaubt & Clubs dürfen ab morgen in Bayern öffnen
Das bayerische Kabinett hat gerade beschlossen, dass ab morgen (01.10. 2021) Clubs in Bayern mit verschärfter 3G-Regel wieder öffnen dürfen. Auch Volksfeste sind in Bayern wieder mit 3G-Regel erlaubt.
Bei der Club-Öffnung gilt:
3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus).
Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt.
Bei Volksfesten gilt:
Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.
30.09.2021