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Offiziell: Volksfeste wieder erlaubt & Clubs dürfen ab morgen in Bayern öffnen

Das bayerische Kabinett hat gerade beschlossen, dass ab morgen (01.10. 2021) Clubs in Bayern mit verschärfter 3G-Regel wieder öffnen dürfen. Auch Volksfeste sind in Bayern wieder mit 3G-Regel erlaubt. 

 

Bei der Club-Öffnung gilt: 

3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch PCR-Test erbracht werden kann (3G plus)

Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt.

 

Bei Volksfesten gilt:

Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen (Gastronomie im Bierzelt etc.) wieder stattfinden.

30.09.2021

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