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Ergebnisse der Münchner Masken-Kontrolle

Hier die Übersicht der Kontrollen und Verstöße: 
Atemschutzmaske | © Christoph Schmidt

Eine Pflicht zum Tragen einer Maske für Mund und Nase in der Öffentlichkeit wird als eine mögliche anti-Corona Maßnahme diskutiert. Foto: Christoph Schmidt/dpa

(Polizei München) Am Donnerstag, 13.08.2020, von 07:00 Uhr - 22:00 Uhr gab es einen bayernweiten Kontrolltag im Bereich des ÖPNV zur Durchsetzung der Maskentragepflicht.

Auch in München beteiligten sich über 200 eingesetzte Kräfte der Polizei an den Kontrollen, die im Zusammenhang mit der Stadt München und der MVG durchgeführt wurden.

Im Verlauf des Tages kam es zu über 7.000 Kontrollen durch die eingesetzten Kräfte. Dabei wurden 651 Verstöße im Zusammenhang mit der Maskentragepflicht festgestellt. 137 Verstöße davon wurden angezeigt. Die meisten Verstöße wurden aufgrund einer nicht korrekt getragenen Maske, insbesondere unter der Nase, festgestellt. In den meisten dieser Fälle konnte die Problematik kommunikativ mit den Betroffenen geklärt werden.

Im Zusammenhang mit den Kontrollen gab es auch einige besondere Vorkommnisse. So wurde im Sperrengeschosses des U-Bahnhofes Sendlinger Tor ein 20-jähriger italienischer Staatsangehöriger ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz angetroffen. Da sich dieser unkooperativ verhielt und nicht ausweisen wollte, mussten die Beamten unmittelbaren Zwang anwenden und den 20-Jährigen vorübergehend fesseln. Er erhielt eine Anzeige wegen dem nicht getragenen Mund-Nasen-Schutz und ein Hausverbot durch Mitarbeiter der U-Bahnwache. Nach der notwendigen Sachbearbeitung und einem Platzverweis konnte er vor Ort entlassen werden.

Am U-Bahnhof Stiglmaierplatz wurde eine Dame durch Polizeikräfte ohne Mund-Nasen-BedeckunErgebnis Masken-Kontrolleg angetroffen. Auf Nachfrage händigte die Dame ein ärztliches Attest aus. Bei der Überprüfung des ärztlichen Attestes ergab sich, dass dieses komplett gefälscht und durch die Dame selbstständig erstellt wurde. Sie wurde wegen der Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) angezeigt und konnte nach der Anzeigenbearbeitung vor Ort wieder entlassen werden.

Zusammengefasst konnte festgestellt werden, dass die große Mehrheit der Münchner Bevölkerung sehr verantwortungsvoll mit der Maskenpflicht umgeht.

Trotzdem der erneute Hinweis:

Der Mund-Nasen-Schutz ist aufgrund der nach wie vor existierenden Corona-Pandemie vor allem im öffentlichen Personennahverkehr zu tragen. Es besteht Maskenpflicht!

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