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Bayern beschließt: Keine Maskenpflicht in Schulen mehr & Volksfeste wieder erlaubt 

Der Ukraine-Krieg und Corona waren in der Kabinettssitzung die Hauptgesprächspunkte.

Bayern bereitet sich intensiv auf den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine vor. Die Vorbereitungen wurden und werden getroffen, um alles möglichst schnell und übersichtlich zu handhaben. Es soll nichts dem Zufall überlassen werden und die Geflüchteten gleichmäßig auf Deutschland aufgeteilt werden.

 

Corona in Bayern - Das ändert sich:

Die Infektionszahlen steigen derzeit wieder. Es werden aktuell wieder Höchstwerte erreicht. Omikron macht in München mittlerweile 70 % der Ansteckungen aus. Seit dem 7. März 2022 ist ein deutlicher Anstieg zu erkennen.  

Aktuell wird die Gesetzesänderung als unzulänglich angesehen. Die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelungen sind laut Herrmann nicht genügend gegeben. Bayern möchte von dem Übergangszeitraum bis zum 02. April Gebrauch machen. 

Das bedeutet: Die 15. Verordnung werde verlängert und geändert. Samstag (19. März) soll sie in Kraft treten.

Der Inhalt: Maskenregelungen generell werden ohne jegliche Änderungen bleiben. In der Schule wird ab dem 21. März in den Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht am Platz aufgehoben. Eine Woche später ebenso in den 5. und 6. Klassen. In diesen Klassen werden PCR-Pooltests gemacht. 

Die 2G, 3G und 2G+ Regelungen bleiben unverändert. Der Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wird mit tagesaktuellem Schnelltest bleiben. Bei Beschäftigen 2-mal die Woche.

 

Ab 19. März fällt also laut Florian Herrmann auch weg:

  • Regeln zu Kontaktbeschränkungen

  • Kapazitäts- und Personenobergrenzen

  • Sonderregeln für Gottesdienste

  • Verbote von Volksfesten und Jahrmärkten

  • Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen

 

15.03.2022

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