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250 Euro Strafe für Gast, 1000 Euro Bußgeld für Wirt bei falschen Kontaktdaten-Angaben
Über die Ergebnisse der Kabinettssitzung informiert Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU):
Das Ziel ist es weiterhin, einen generellen zweiten Lockdown zu verhindern. Das bedeutet aber gleichzeitig auch Vorsicht und Umsicht. Daher sind keine neuen Öffnungsschritte vorgesehen.
Das ändert sich für Bayern:
Generell ändert sich die Einführung eines Bußgeldes bei falschen Kontakt-Angaben bei der Registrierung von Gaststätten, Veranstaltungen etc.
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Anwesenheitslisten müssen ausgewertet werden, daher ist es zwingend notwendig, dass der Name und die Telefonnummer stimmen
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Falsche Namen verhindern im Falle von Corona-Infektionen eine schnelle Nachverfolgung von Kontaktpersonen und befördern daher die unerkannte Virenverbreitung
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Bis zu 250€ Bußgeld können bei Falschangaben in Bayern verhängt werden
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Voraussetzung: Der Wirt muss ein entsprechendes Konzept erstellen, um dies alles zu kontrollieren. Auch dies wird unter Bußgeld gestellt, in Höhe von 1000 Euro.
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Die Verordnung gilt für ganz Bayern
Party-Obergrenze in Corona-Hotspots
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Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten is
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Wenn die Inzidenz über 35 liegt, sollen die Personenzahlen auf max. 50 begrenzt werden bei Feierlichkeiten in angemieteten Räumen und Gaststätten
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In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen
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Wenn der Wert über 50 liegt, greift die Verordnung, die vom Bund entschieden wurde
Welche Zahlen sind für die Maßnahmen relevant
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Die Zahl des Landesamt für Gesundheit (LGL) oder die des Robert-Koch Institutes (RKI) wird verwendet -> die Höhere entscheidet die Maßnahmen
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Die Daten unterscheiden sich, da die Daten zu verschiedenen Zeiten gemeldet werden – so entstehen die Differenzen
Einreise-Quarantäne
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Die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung wird bis zum 18.10.2020 verlängert.