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Ukraine-Flüchtlinge: Was bei Privat-Beherbergung zu beachten ist
Viele Ukrainer müssen erneut geimpft werden. Darauf weist die Regierung von Oberbayern hin. Denn Menschen, die im Ausland mit COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, die nicht in der EU zugelassenen sind, benötigen hierzulande eine erneute Impfserie.
Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission kann die neue Impfserie vier Wochen nach der letzten Impfung begonnen werden.
TBC-Untersuchungen wichtig
Eine wichtige Rolle spielt auch ein TBC-Test, denn diese Infektionskrankheit ist in Osteuropa weiter verbreitet als in Deutschland. Wenn Menschen sehr stark Husten bitte zu einem Arzt schicken und ggfs. auf Tuberkulose untersuchen lassen.
Staatliche Unterstützungen für Miete und Nebenkosten
Sofern die Kriegsflüchtlinge in Privatwohnungen Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Denn grundsätzlich erhalten sie dieselben Leistungen wie Asylbewerber, so die Regierung von Oberbayern: "Anfallende angemessene Wohnkosten können über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt werden. Allerdings sind diese Leistungen subsidiär."
Das bedeutet: der Staat übernimmt Miet- und Nebenkosten gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz nur, soweit die Menschen dafür nicht aus ihrem Vermögen aufkommen können. In Frage kommen auch laufende Einkommen, sobald die Menschen hier Arbeit finden. Die Erlaubnis dazu haben sie.
Versicherungscheck
Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind im selben Rahmen krankenversichert wie Asylbewerber.
Vom Staat nicht abgedeckt sind private Haftpflichtversicherungen, betont die Regierung von Oberbayern. Wie mit möglichen Schäden an privaten Wohnraum umgegangen wird, gilt es folglich noch zu klären.