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Das Gong 96.3 Miet-Spezial im März

Wo gibt’s noch günstige Wohnungen? Lohnt sich kaufen noch? Und was tut die Stadt?

Es ist und bleibt das Top-Thema unserer Stadt: Die Miet-Preise! Zwar haben Experten gerade eine aktuelle Studie veröffentlicht, dass die Mieten in den nächsten Jahren nicht mehr ganz so stark steigen sollen - dennoch bleiben die Preise hoch und es gibt für Mieter in der Stadt viele Herausforderungen.

Wir wollen euch helfen - und klären im Gong 96.3 Miet-Spezial die wichtigsten Fragen: Wo gibt es noch bezahlbare Wohnungen? Lohnt es sich überhaupt noch zu sparen, um Wohnungen zu kaufen? Was tut man, wenn der Vermieter die Wohnung saniert - und die Kosten plötzlich auf die Miete drauf geschlagen werden?

 

Schickt uns eure Fragen an studio@radiogong.de - zusammen mit dem Mieterverein München und weiteren Experten beantworten wir sie im Radio!

 

Wir haben für Euch ein paar Fälle aus dem Münchner Mietwahnsinn zusammengestellt. Die Experten des Mieterverein München e.V. helfen mit Antworten und Tipps!

 

Fall:

Eine Vermieter bietet eine Tiefgarage in Schwabing an – für 125 Euro/Monat. Eine Interessentin kommt zum vereinbarten Besichtigungstermin. Dort sind auch andere Bewerber eingeladen. Der Vermieter „versteigert“ den Stellplatz. „Also wer würde wieviel zahlen?“ . Am Ende bekommt der Meistbietende den Zuschlag. Er zahlt 250 Euro /Monat.

 

Frage: Ist das erlaubt?

Mieterverein:

Rein Juristisch ist dagegen nichts einzuwenden. Eine Tiefgarage ist kein Wohnraum und fällt deshalb nicht unter den Mieterschutz. Der Vermieter kann hier verlangen , wieviel er möchte. Bei Läden – und Gewerbeimmobilien ist es genauso. Nur bei Wohnraum greift die Mietpreisbremse (Neuauflage steht auch im neuen Koalitionsvertrag) und der Mietspiegel als gesetzliche Instrumente.

 

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Fall:

Der Eigentümer will das Haus modernisieren – anschließend muss der Mieter doppelt so viel im Monat zahlen.

 

Frage: Ist das zulässig?

Mieterverein:

Ja, wenn es sich um echte Modernisierung handelt, darf der Eigentümer die Kosten auf dem Mieter umlegen. Wenn jetzt die Maßnahmen sehr teuer werden, dann sind auch die 1= Prozent der Kosten viel Geld. Im Schnitt kommen in München 400 Euro pro Monat nach einer Sanierung auf die Miete oben drauf.

WICHTIG: Der Vermieter muss die Modernisierung und die geplante Erhöhung vorab schriftlich ankündigen. Dann sollte der Mieter gleich professionellen Rat einholen, da die Grenzen zwischen einer Instandhaltung  und der echten Modernisierung für Laien nicht  erkennbar sind. Die Frist für einen Einspruch beträgt nämlich nur 1 Monat nach Eingang der Ankündigung. Möglicherweise Kann der Mieter wirtschaftliche Härte geltend machen. Also: nicht auf die lange Bank schieben.

 

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Fall: 

Das Haus wird vom Eigentümer gerade „modernisiert“. Plötzlich fließt kein Wasser mehr, das Baugerüst bleibt stehen, obwohl nicht gearbeitet wird, das Treppenhaus ist Dauer-Baustelle. Die Bewohner fühlen sich zurecht schikaniert.

 

Frage: Wie reagiere ich als Vermieter hier am besten?

Mieterverein:

Es gibt schon die Möglichkeit, sich gegen solche Versuche der Entmietung zu wehren. Das gibt es die Mietminderung. In bestimmten Fällen  ist auch ein Baustopp denkbar. NUR: es fließt dann immer noch kein Wasser.

Die Auseinandersetzungen können viel Zeit und Nerven kosten. In den meisten Fällen setzt sich doch am Ende der Vermieter durch. Deshalb sollte man frühzeitig auch über eine Abfindung verhandeln. Viele Mieter sind bereits, auch hohe Summen für einen Auszug zu zahlen. Sie bekommen das Geld über die teurere Neuvermietung ja wieder rein.

 

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Fall:

Die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ist da! Die Mietervereine stellen jedes Jahr fest: jede zweite Abrechnung ist falsch! Viele Mieter zahlen also zu viel, ohne es zu merken.

 

Frage: Woran erkenne ich, ob meine Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?

Mieterverein:

Das erste ,was man prüfen sollte, ist das Datum. Nebenkostenabrechnung für 2016 hätten bis 31.12.2017 beim Mieter sein müssen. Wer also eine solche erhält, muss gar keine Nachzahlung leisten!

Ist der Zeitraum 2017 berechnet, schaut der Mieter nochmal in seinen Mietvertrag: stehen in der Abrechnung die Posten die auch im Mietvertag als Nebenkosten vereinbart sind oder steht da was drin, was nicht vereinbart wurde?

Dann können in der Abrechnung Posten auftauchen, die NIE als Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt werden dürfen, also z.B. Reparaturkosten oder Verwaltungskosten (Porto, Telefon, usw.)

Wenn es dann soweit die vereinbarten Nebenkosten sind, dann geht es um die Frage, ob die Berechnung stimmt.  Hier lohnt ein Blick in den aktuellen Mietspiegel. >> HIER könnt Ihr unter Betriebskostenspiegel  nachschauen, was in München durchschnittlich bezahlt wird.

Wenn jetzt die Berechnung z.B. für den Hausmeister stark abweicht, solltet Ihr den Vermieter mal mit der Zahl konfrontieren. Die Erfahrung im Mieterverein ist: die meisten Vermieter sind dankbar, wenn man sie auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung hinweist. In der Regel wird das dann auch schnell korrigiert.

 

KLICK: Eine Gong 96.3 Initiative: Faire Vermieter

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