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Regelbetrieb in Schulen, Besuche im Altenheim etc.: So geht es weiter

Am Dienstag, 23.06. hat das Kabinett getagt und folgendes beschlossen: 

 

Regelbetrieb in Bayerns Schulen 

Bayern bereitet für das kommende Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb unter Hygieneauflagen vor. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab 8. September wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden.

Oberste Priorität hat dabei weiterhin der Gesundheitsschutz der Schüler, Lehrkräfte und des schulischen Personals.

Voraussetzung für einen Regelbetrieb in Schulen unter Hygieneauflagen ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt und der derzeitige Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenräumen sowie die damit verbundenen Klassenteilungen aufgehoben werden können.

Mit verschiedenen pädagogischen Ansätzen werden daher für Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf sogenannte Brückenangebote im neuen Schuljahr 2020/2021 eingerichtet. Dazu gehören Angebote zur Betreuung und zusätzliche Förderangebote:

  • zusätzliche, freizeitpädagogisch orientierte Ferienangebote in den Sommerferien (Jahrgangsstufen 1 bis 6)
  • ab September bis Allerheiligen bzw. – je nach Schulart – bis Weihnachten soll es spezielle Förderangebote für Schüler mit Lerndefiziten geben (Die Angebote richten sich vor allem an diejenigen, die beispielsweise auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe vorgerückt sind, das Klassenziel der vorherigen Jahrgangsstufe nur knapp erreicht haben oder Lernstandsdefizite in bestimmten Fächern beziehungsweise Kompetenzbereichen aufweisen)

Bayern baut zudem die Digitalisierung an den Schulen weiter konsequent aus. Den Schulen steht auch im Herbst 2020 ein digitales Gesamtpaket zur Verfügung.

Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, auch zu Hause mit digitalen Medien zu lernen. Leihgeräte sollen zur Verfügung gestellt werden. 

 

Altenheime, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen

Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie für Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation wird erweitert. Ab 29. Juni können Einrichtungen dadurch deutlich mehr Besuche ermöglichen. Für Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde bedeutet dies einen weiteren Schritt zu mehr Normalität.

Gleichzeitig steht der Schutz der Gesundheit mit passgenauen Hygienekonzepten weiter an erster Stelle.

Die Einrichtungen werden dabei mit einem Rahmenkonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Gesundheitsämter unterstützt. Wesentliche Eckpunkte sind das Einhalten von Mindestabständen und Hygieneregeln, Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen, Registrierung und Aufklärung beim Betreten, bereichsbezogene Beschränkungen und Wege für Besucher, sowie ein Betretungsverbot beim Vorliegen von Krankheitssymptomen.

 

Messe- und Kongressbetrieb

Vorbehaltlich einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens will die Staatsregierung die Öffnung des Messe- und Kongressbetriebs in Bayern spätestens ab 1. September ermöglichen.

Bei der Wiederaufnahme des Messe- und Kongressbetriebs haben Gesundheit und Eindämmung der Pandemie weiterhin Priorität. Dafür hat der Ministerrat einen Rahmen für Schutz- und Hygienemaßnahmen aufgestellt als Richtschnur für die individuellen Schutz- und Hygienekonzepte der Veranstalter. Damit sollen Infektionsrisiken begrenzt und die Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionen sichergestellt werden.

 

Rüstung Grippesaison 

Bayern wappnet sich frühzeitig für den Start der nächsten Grippesaison im Herbst. Die Staatsregierung bestellt beim Öffentlichen Gesundheitsdienst für Bayern rund eine halbe Million Impfdosen gegen die saisonale Influenza 2020/2021. Damit soll eine mögliche höhere Nachfrage im Herbst nach Grippeimpfstoff bedient werden können. Für die Beschaffung der zusätzlichen Impfstoffe steht ein Betrag von rund sechs Millionen Euro zur Verfügung.

 

23.06.2020

 

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